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#1
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| Ich schreibe zum besseren Verständnis kurz die Reihenfolge auf: Nach meiner Ausbildung habe ich einen Monat ALG I (mit Nebenjob) bezogen. Dann Zivildienst abgeleistet von 9 Monaten. Danach war ich ca. 2-3 Monate auf ALG I (mit Nebenjob). Dann Festanstellung für 3 Monate und wieder max. 1 Monat ALG I. Nun bin ich in einer Festanstellung (Vollzeit - Unbefristet) seit 2-2,5 Jahren. Wenn ich jetzt arbeitslos werden würde, hätte ich dann wieder volle 12 Monate Anspruch auf ALG I ???? Wenn ja muss ich das selber beantragen und passiert das quasi automatisch???? |
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#2
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| Ja Du hast neuen Anspruch auf Alg1 erworben... Hier kannst du es genau nachrechnen,wielang du Anspruch hast... Du musst das Alg1 Beantragen sobald du erfährst,das du Arbeitslos wirst...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |