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#1
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| Hi, früher waren es ja mal 260,00 Euro max. für Bewerbungskosten / also Bewerbungsschreiben! Wieviel Euro stehen einen den nun zu nach den neuen Regeln des Vermittlungsbudget? bzw. Wieviel für wie viele Bewerbungsschreiben bekommt man max. einen Zuschuss vom Arbeitsamt? danke Geändert von admin (25.06.2011 um 09:13 Uhr) |
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#2
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| Hi Snow18, Es sind immer noch pro Bewerbung 5 € auf das ganze Jahr max. 260 €. Frage die Sachbarebiterin was genau als Nachweis einzureichen ist. Manche Arbeitsagenturen wollen Quittungen manchen reichen die Adressaten und das Anschreiben. Genauso ist das mit E-Mail-Bewerbungen. Manche erstatten die manche nicht. Ich hab sie erstattet bekommen. Der Antrag muss vorher gestellt werden. |
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#3
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| Der Vermittler hat nun kein festes Budget mehr, nur einen Handlungsplan, an den er sich halten muss. Er legt in einem Beratungsgespräch die maximale Höhe der zu erstattenden Kosten für Bewerbungen fest. In der Regel wird pauschaliert gewährt, d.h. wie früher 5 EUR pro Bewerbung und in den meisten Fällen max. 260 EUR pro Jahr. Es ist unüblich nach Quittungen für Umschläge, Briefmarken etc. abzurechnen. Wichtig ist wirklich, dass der Antrag im Vorfeld gestellt wird, d.h. kurz anrufen, Antrag anfordern und ab da dann die Bewerbungen in die Tabelle eintragen. Als Nachweis genügt ein Anschreiben (und falls vorhanden) die Antwort des Arbeitgebers. Gruß Xala |
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#4
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| Wir haben hier bei arbeits-abc.de auch einen Artikel zu den Bewerbungskosten. Wie Sie Ihre Bewerbungskosten zurückerhalten
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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