Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?
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Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

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  #1  
Alt 08.10.2010, 15:02
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Sommersonne64 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?


Hallo @ all,

bin seit dem 01.07.2010 arbeitssuchend durch Kündigung / outsourcing des letzten Arbeitgebers , bin 46 Jahre alt und schwerbehindert mit 50 % .
>Ich würde gerne in meinen erlernten Beruf ( Steuerfachangestellte ) zurückkehren, hab es auch mit meinem Arbeitsvermittler abgesprochen ... und kriege jetzt von diesem Vermittler Angebote einer ZAG ... !!! Nach einem Telefonat mit denen ( die riefen mich an ! ) , kam heraus, dass ich von denen für ca 5 - 5 € / Std "weitergegeben" werden soll !!! DASS will ich nicht !!! Ich bin kein Freund von Menschenhandel, als solches bezeichne ich es jedoch !!!
Meine Frage - wie oft darf ich ein solches Angebot ablehnen ??? Mir ist da was von 3 x im Hinterkopf ... Die Dame der ZAG hat mir am Tele gedroht, dass sie dafür sorgen werden, dass ich eine Sperre bekomme !!! *würg*

Wisst ihr da mehr , ich weiss mir keinen Rat mehr
Sommersonne, dankend im Voraus
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  #2  
Alt 08.10.2010, 15:05
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Sommersonne64 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

Im Nachsatz - habe bereits 15 Bewerbungen an Steuerberater versandt, aber leider nur Absagen bekommen *schnief* ...die 5 € pro Bewerbung gab es von der ARGE zurück , pünktlich zahlen tun sie ja *freu*

Sommersonne
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  #3  
Alt 08.10.2010, 21:19
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Standard AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

Wenn du ALG I beziehst, richtet sich die Zumutbarkeit von Arbeit nach dem § 121 SGB II. Du hast da einen gewissen Spielraum, der ist aber extrem eng.

Beziehst du ALG II, richtet sich die Zumutbarkeit nach den §§ 2 und 10 SGB II.

Allgemein kann man sagen, dass die Zumutbarkeit bei einer Zeitarbeitsfirma gegeben ist.

Ablehnen darfst du zumutbare Arbeit nicht.

Zu unterscheiden wäre aber zwischen selbst gesuchter Arbeit und einem Vermittlungsangebot der Agentur, das mit einer Rechtsfolgebelehrung verbunden wäre.

Selbst gesuchte Arbeitsplätze kann man ablehnen, weil die Rechtsfolgebelehrung fehlt, trotzdem sollte man das nicht zu sehr strapazieren, denn die Gesetze sehen grundsätzlich nicht vor, das zumutbare Arbeit abgelehnt werden darf.


Zitat:
Die Dame der ZAG hat mir am Tele gedroht, dass sie dafür sorgen werden, dass ich eine Sperre bekomme !!! *würg*
Bitte die Dame, dir das schriftlich zu geben, damit du das veröffentlichen kannst.

Solche Leute muss man immer beim Wort nehmen und schlussendlich die Konsequenzen spüren lassen.

Du musst dir auch die Frage stellen, was die mit dir anfangen wollen, 50% GdB und 46. Du bist für die nur deshalb interessant, weil die dich völlig unterbezahlen wollen, dich aber teuer an den eigenen Kunden weitergeben.

Solche Leute muss man einfach nur richtig behandeln. Du lässt dir eine Kopie des Tarifvertrages geben und quetscht die ZAF eine Stunde lang über den Tarifvertrag aus und lässt dir jeden Satz einzeln erklären - wetten, dass die hinterher keinen Bock mehr auf dich haben?
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  #4  
Alt 01.11.2010, 08:11
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Böse AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

Bitte die Dame, dir das schriftlich zu geben, damit du das veröffentlichen kannst.

Solche Leute muss man immer beim Wort nehmen und schlussendlich die Konsequenzen spüren lassen.

Du musst dir auch die Frage stellen, was die mit dir anfangen wollen, 50% GdB und 46. Du bist für die nur deshalb interessant, weil die dich völlig unterbezahlen wollen, dich aber teuer an den eigenen Kunden weitergeben.

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Habe gestern ein Gespräch mit einer ehemaligen Kollegin geführt, und selbige fragte mich bzgl meiner berufl Situation. Als ich ihr sagte, dass mich die Z****G P****e total per Telefon unter Druck setzt ( Festnetz UND Mobiltelefon) - fragte sie mich, ob ich meine Daten veröffentlicht hätte. Als ich dies verneinte - meinte sie : Dann darf das A Amt Deine Daten auch nicht herausgeben ! Da hat wohl jemand Missbrauch getrieben !!!
WO bleibt das der Datenschutz ????

Im Übrigen habe ich jetzt nach dem 25 Anruf auf mein Festnetz "endlich" den Namen der Dame von der Z*****G P****e ( Frau C**** K**** - wenn der Name stimmt ) , welche mir damit gedroht hat, dass sie persönlich dafür sorgen wird, dass ich eine Sperre vom A Amt bekomme !!! Nur weil ich nicht bei denen arbeiten will ( ca 5 € / Std )!

Meine Frage - gleich ans A Amt ( meinen Berater ) melden , oder lieber über die Presse veröffentlichen ???

Vielen Dank für eure Rückmeldung,
Sommersonne, über den Datenschutz von Behörden grübelnd

Geändert von nontestatum (01.11.2010 um 09:36 Uhr) Grund: ANONYMISIERT
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  #5  
Alt 01.11.2010, 09:54
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Standard AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

Du musst erstmal prüfen, ob der angebotene Job "zumutbar" im Sinne des § 121 SGB III ist.

Ist er es, und du lehnst ab, besteht immer die Gefahr einer Leistungsperre.

Dich rettet derzeit nur die Tatsache, dass es kein Job ist, der dir von der Agentur für Arbeit in Verbindung mit einer Rechtsfolgebelehrung angeboten wurde.

Gehst du zu deinem Sachbearbeiter und beschwerst dich, giesst der den Job in die Form eines Arbeitsangebotes und dann bist du geliefert.

Wenn du gegen dieses zweifelhafte Personal vorgehen willst, musst du nachweisen können, dass man versucht hat, dich mit der Agentur zu erpressen. Deshalb sage ich, lasse dir die Aussagen der ZAF-Mitarbeiterin schriftlich geben, sie wird dir aber ihr Vorgehen nie schriftlich bestätigen.
Denn die Kunden der ZAF legen Wert auf motivierte Mitarbeiter, die brauchen keine, die man in den Job genötigt hat und deren Motivation bei -273 Grad Celsius liegt. Im Grunde genommen verhält sich besagte Mitarbeiterin gegenüber ihrem Arbeitgeber (ZAF) geschäftsschädigend.
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  #6  
Alt 01.11.2010, 13:00
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Daumen runter AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

"Dich rettet derzeit nur die Tatsache, dass es kein Job ist, der dir von der Agentur für Arbeit in Verbindung mit einer Rechtsfolgebelehrung angeboten wurde.

Gehst du zu deinem Sachbearbeiter und beschwerst dich, giesst der den Job in die Form eines Arbeitsangebotes und dann bist du geliefert. "

Sommersonne nochmal

Das heisst also, die "Argentur für Arbeit" darf mit meinen persönlichen Daten Schindluder treiben ( also doch Menschenhandel *kotz* ), und ich kann nichts dagegen tun , wenn ich keine Sperre bekommen will ... WAS ist das hier für ein Land geworden ...wo alte Leute ( kurz vor 60 ) über mein berufl Leben entscheiden dürfen ...??!! Und sowas sind auch noch DEUTSCHE BEAMTE , die nicht wissen, wie man verdientes Geld in die Rentenkasse einzahlt ... und solche Leute
dürfen mit Arbeitslosen SCHWERBEHINDERTEN Menschen hier auch noch ihre Spiele treiben ...!!!
Und die PolitikerInnen schauen zu .... hier stimmt doch wirklich etwas nicht in diesem Land !!!

Fazit :
Also lege ich den Telefonhörer auf, wenn ich eine fremde Nummer im Display lese , veräppeln kann ich mich alleine, und wer mich ausnutzen darf, entscheide nur ich !!!

Sommersonne, richtig bös
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  #7  
Alt 01.11.2010, 14:31
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Standard AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

Zitat:
wo alte Leute ( kurz vor 60 ) über mein berufl Leben entscheiden dürfen ...??!!
Dein Sachbearbeiter ist kurz vor 60?

Hast du ein Glück.

Der kann sich wenigstens in deine Lage versetzen und - wenn er dir schon nicht helfen kann, so will er dich wenigstens nicht unnötig schädigen.

Stelle dir vor, du hast da als Sachbearbeiterin so ein junges Püppchen, Ausbildung als Verwaltungsfrollein gerade absolviert und beendet, sagen wir mal so ab 20 ...
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Sommersonne64 (01.11.2010)

  #8  
Alt 01.11.2010, 14:51
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Ausrufezeichen AW: Wieviel Jobangebote darf ich ablehnen ohne Sperre ?

Hallo nochmal,

ich habe bei dem Sachbearbeiter mehr so dass Gefühl "zweiter Weltkrieg " lässt grüßen !!! So ne Art Feldwebel ( mann vom alten schlag ) , Frau Beamtin, er Beamter und leider leider muss er sich jetzt mit den Schwerbehinderten Menschen in Arbeitslosigkeit befassen ( und die kann mann ja herumscheuchen ). Und wie Du sicher weisst - jede/r vermittelte Arbeitslose bessert die Statistik nach unten aus !!! Im Nebenraum sitzt eine Sachbearbeiterin, die zieht immer die High Heels aus ( ca 25 j , mit der Dame kam ich garnicht klar , ( und die 3te ist auch unter 30 ) ich steh halt nicht so auf Frauen *lach* ) , und da es in der Arbeitsagentur hier nur 3 Mitarbeiter für den Buchstaben H gibt ...muss ich wohl bei meinem Sachbearbeiter bleiben ... denn auch wenn ich heiraten würde - mein Freund fängt Nachnamentlich auch mit H an ).

Manchmal hat frau so das Gefühl - die dort Beschäftigten zahlen das ALG 1 aus ihrer eigenen Tasche
Naja, da muss ich eben durch, werde lieber die Steuerberater bei mir abtelefonieren , dann schicke ich nur noch bei Interesse meine Bewerbung raus
Hat ja damals für den Ausbildungsplatz auch geklappt ... ODER liegt es doch am Alter ??? .......

Liebe Grüße
Sommersonne, die nicht aufgibt ...jetzt nicht !
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