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#1
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| Guten Abend Kann mir jemand sagen was man gegen eine willkürliche Sperre tun ? Zum Sachverhalt. Ich arbeite seit dem 11. Januar 08 an einer Tankstelle. Hatte Urlaub beantragt für die letzten 3 Wochen der Sommerferien. Am 02.06.08 wurde bei mir ein Nabelbruch festgestellt.OP termin 02.07.08. Bis dahin bin ich natürlich weiterhin arbeiten gegangen.Nach der OP wurde ich krankgeschrieben bis zum 18.07.08.AM 17.07 bin ich zur Tankstelle gegangen und wurde dann gefragt wann ich wiederkomme.Meine Antwort : Morgen muss ich noch zur Untersuchung und dann hab ich ja Urlaub. Am selben Tag kam dann noch ein Anruf das mein Urlaub nicht genehmigt sei. Grosses gebrummel aber es bleibt mir nicht übrig ich müsste dann am 21 wieder arbeitet.Bei der Untersuchung wurde aber festgestellt das die Stelle noch nicht genug verheilt ist und noch alles entzündet ist.Der Arzt schrieb mich weiterhin krank bis zum 08.08.08.Krankmeldung ordnungsgemäs abgegeben und am selben Tag kam aus Griechenland ( Der Chef war dort im Urlaub ) per Fax die Kündigung mit der begründung ich hätte mich krankschreiben lassen da der Urlaub nicht genehmigt worden sei.Anwalt eingeschaltet.Ende vom Lied.Der Chef musste eine neue Kündigung schreiben da die erste nicht rechtskräftig war. Nun kam die 2 Kündigung fristgerecht zum 30.09.08.In dieser stand nun drin das er mich kündigt aufgrund von 5 verschiedenen Abmahnungen die ich bekommen haben sollte. ( Hab ich nie bekommen und waren völlig aus der Luft gegriffen. ) Als Zusatz schrieb er dann drunter das er vorsichtshalber aus betrieblichen Gründen kündigt. Also 2 Kündigungen in einer. Diese ist rechtskräftig. Durch diese angeblichen Abmahnungen die in der Kündigung stehen habe ich nun Schwierigkeiten beim Arbeitsamt.Lohn habe ich schon seit dem 25.07.08 nichtmehr gesehen. Das ist alles noch beim Anwalt. Das Arbeitsamt wollte mir nun eine Sperre geben obwohl der AG die Abmahnungen nicht belegen kann und die noch nichteinmal meine Gegendarstellung zu den angeblichen Abmahnungen gelesen haben. Die Arbeitsbescheinigung hat der AG natürlich auch noch nicht geschickt. Meine Lohnsteuerkarte hab ich bekommen aber die ist auch falsch ausgefüllt.Nur bis zum 25.07.08.Das dies alles nur eine Schikane meines AG ist interessiert niemand.Bekomme nun eine Vorauszahlung auf mein Alg. Aber natürlich nur einen Bruchteil von dem was mir zusteht.Mein Konto ist schon ausgereizt da Miete und so ja weiterläuft. HarzIV beantragt. Die wollen aber auch 30% kürzen da ja nicht entschieden ist ob ich eine Sperre bekomme. Wer kann mir nun helfen das ich schnell zu meinem Recht komme. Gericht kann sich noch 6 Monate hinziehen.Bis dahin hab ich keinen Strom mehr oder keine Wohnung da ich das nicht zahlen kann. MFG Siggi |
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#2
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| Wenn die Arge 30% kürzt, heisst das, dass du über 25 Jahre alt bist und nicht mehr den U25-Regelungen unterliegst. Gekürzt wird nur dein Regelsatz, aber nicht die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten, Heizung. Selbst wenn die Wohnung nicht den ALG II - Richtlinien entspricht und nicht angemessen ist, werden die vollen Kosten noch 6 Monate lang weiterbezahlt. Für die Stromkosten beantragst du bitte ein Darlehen nach § 23 SGB II bei der ARGE, aber bitte, bevor der Strom abgedreht wird. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber falsche Angaben macht, um dich in Schwierigkeiten zu bringen, wäre dies eine Angelegenheit für deinen Rechtsanwalt. Dein Rechtsanwalt sollte eigentlich in der Lage sein, deinem ehemaligen Arbeitgeber das Wort Schadenersatz zu buchstabieren. Ausserdem drohen deinem Ex-Arbeitgeber auch von Seiten der Agentur für Arbeit / ARGE Bussgelder wegen falscher Angaben. Bis die Differenzen geklärt sind, wirst du dich wohl auf ALG II mit Sanktion einrichten müssen. Aber wie gesagt: deine Wohnung wird zunächst nicht angetastet, und für sonstigen unabweisbaren Bedarf müsstest du Darlehen nach § 23 SGB II beantragen. Wenn du den Antrag auf ALG II erst später gestellt hast, also nach dem ALG I - Antrag, müsste dir ALG II nach § 28 SGB 10 ab Datum Antragstellung ALG I gewährt werden! SGB X - Einzelnorm SGB 2 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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majestro (06.11.2008) | ||
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#3
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| Danke für die Antwort. Also warten bis der Gerichtstermin endlich kommt und hoffen das der AG mir endlich mein ausstehendes Gehalt bezahlt. naja dann schnorr ich mich erstmal in der Familie durch. |
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#4
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| Nicht bei der Familie schnorren. Alles, was dir deine Familie auf das Konto zahlt, wird bei der Leistungsgewährung durch die ARGE angerechnet. Du stellst bitte deine Anträge ALG I und ALG II. Später, wenn deine Angelegenheiten gerichtlich geklärt sind, und du entlastet bist, wird zurückgerechnet und du erhälst alle dir zustehenden Leistungen nachgeleistet. Wenn du aber keine Anträge stellt, verlierst du die Ansprüche aus den nicht gestellten Anträgen. Lasse dich bitte bei der Agentur für Arbeit und bei der Arge/Jobcenter dazu beraten. Anträge zu stellen, und zwar ALG I und ALG II ist schon deshalb erforderlich, damit du krankenversichert bist !!
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majestro (07.11.2008) | ||
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