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#1
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| Hallo, eine Frage ich muss mich das erste mal arbeitslos melden ich befinde mich seit September 2006 in Erziehungsurlaub, habe zwar auch für 3 Jahre beantrag also eigetlich bis 2009 aber es bringt nichts ich muss jetzt wieder arbeiten gehen. da mich meine Alte Firma allerdings nicht mehr benötigt aus betrieblichen Gründen, muss ich mich wohl oder über arbeitslosmelden. Hoffe das das überhaupt geht weil ich ja noch nicht gekündigt bin das darf mein chef ja nicht während der Erziehungszeit, und dann weil ich ja bis September 2009 Erziehungsurlaub habe. aber mir sagte mal jemand das wenn ich mich dem Arbeitsmarkt wieder zur verfügung stelle mir auch unter diesen Umständen Arbeitslosengeld zusteht hoffe das Stimmt! Weiß das vieleicht einer von euch genauer??? und des weiteren wollte ich wissen ob das gehalt von meinem mann angerechent wird.???? Weil ich glaube mal gehört zu haben das mir 1 jahr ALG zusteht von meinem letzten verdienst ohne das dies berücksichtigt wird erst nach einem Jahr würde dann das gehalt meines Mannes mit einfließen Bitte Dringend um hilfe. DANKE |
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#2
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| Arbeitssuchend meldet man sich bei Kenntniss immer drei Monate bevor der Arbeitsvertrag endet. Du kannst zur Arbeitsagentur gehen und Dich arbeitssuchend melden wenn du genau weißt das man dich kündigen wird. Aber warte doch lieber ab bis du die Kündigung auch schriftlich in der Hand hast. Deine Frage war wenn ich das nicht missverstehe ob du Arbeitslosengeld erhälst wenn du dich arbeitssuchend meldest obwohl du noch nicht gekündigt bist. Meine Meinung dazu heißt das glaube ich nicht das Arbeitsverhältnis muss erst beendet sein. Sprich dein Chef nicht auf die Kündigung an oder verlange sie! Damit wirkst Du zu Kündigung bei was eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann. |
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