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#1
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| hallo hab mal wieder eine frage und zwar wollen wir umziehen wie is das denn wird der transporter denn von der agentur für arbeit übernommen????? |
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#2
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| Der Paragraph, der bis zum 31.12.2008 die Mobilitätshilfen regelte, ist entfallen. Jetzige Grundlage ist der § 45 SGB III, der aber offensichtlich reichlich schwammig formuliert wurde. Es bleibt zunächst nichts anderes übrig, als die Agentur zum Thema explizit zu befragen und sich im Falle einer Zusage sich einen schriftlichen Bescheid geben zu lassen. Bitte um Feedback!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ich wurde sagen,dass der Umzug nur bezahlt wird auf Aufsicht einer festen Arbeitsstelle egal wohin oder wenn die wohnung billiger ist als deine jetzige. |
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#4
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| so wir haben und jetz mal erkundigt die kosten für den umzug werden nich übernommen da es keinen trifftigen grund gibt hätte er eine arbeit dadurch bekommen und hätte deswegen umziehen müssen wäre es übernommen worden auch das die miete weniger ist, war nich von interesse |
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#5
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| Zitat:
Bei ALG I (Agentur für Arbeit) ist das unerheblich.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| ja sind doch alles voll die helden is schon seltsam alles es gibt in deutschland für jede person andere gesetze zum schießen ehrlich |
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#7
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| Gibts nur eine Lösung,arbeit in der Stadt suchen |
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