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#1
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| Hallo , folgender Sachverhalt , mein Mann war lange Arbeitslos . Ich habe vom 01.09.07 -31.08.08 befristet auf Lohnsteuerkarte gearbeitet . Zu dem ein Mini Job mit monatl 368€ , das wurde natürlich bis auf die Freibeträge auf dem Hartz 4 angerechnet. Nun ist mein Mann seitdem 1.8.08 wieder vollzeit am Arbeiten . Dafür bin ich zum 1.9 arbeitslos ( auch schon gemeldet) Aus dem Hartz 4 sind wir nun raus . Jetzt habe ich bei dem Mini Job aber nur noch 69€ ( wurde gekürzt , man hat " billigere Leute " genommen ) Steht mir jetzt ALG 1 voll zu ? Oder wird jetzt wieder rum das Gehalt von meinem Mann angerechnet ? |
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#2
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| Zitat:
Minijobs zählen da nicht mit, diese sind nicht sozialversicherungspflichtig. ich gehe jetzt mal davon aus, dass du Anwartschaft erworben hast, muss aber geprüft werden, ob die 360 Tage wirklich erreicht wurden. Zitat:
Zitat:
Ein Verdienst, den du während der "Arbeitslosigkeit" erzielst, wird angerechnet, es verbleibt nur ein Freibetrag von ca. 165€. § 141 SGB III Die Zuverdienstregelungen bei ALG I sind also anders als bei ALG II !
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hat mir geholfen Schönen Dank |
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| darf mir das kg angerechnet werden? | begowal | ALG II/Hartz IV | 16 | 15.10.2007 12:50 |