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#1
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| Hallo, ich bekomme ab den1.6.2010 616 euro arbeitslosengeld lebe alleine was oder wieviel wohngeld steht mir zu? ich bezahle 325,00 € miete. ich freue mich wenn mir hier jemand helfen kann. vielen dank schonmal im vorraus. |
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#2
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| Hallo, So genau kann dir das nur das Wohnungsamt sagen.,,, Hier kannst du mal Nachlesen was so die Richtwerte sind. Wohngeldtabelle.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Zitat:
Das, was dir nach Zahlung der Miete übrig bleibt, ist äusserst knapp. Ich würde hier auf jeden Fall einen ALG II - Antrag für Aufstockung stellen, denn wenn du eine gepfefferte Heizkostennachforderung bekommst, wärest du bei ALG I/Wohngeld vermutlich im Eimer. Bitte überschlage an Hand eines ALG II - Rechners, was dir in etwa noch zusteht. Arbeitslosengeld-II-Rechner | geldsparen.de Du kannst übrigens beide Anträge gleichzeitig stellen, sowohl ALG II als auch Wohngeld. Ein Antrag wird dann aber abgelehnt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Hier Besteht Anspruch auf Wohngeld...Eindeutig...Daher wird der ALG2 Antrag abgelehnt werden...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Hallo dein ALG1 ist schon mal höher als dein Hartz4 satz 352€plus154€ mietzuschuss ergibt 504€ und was das wohngeld angeht das ist die grösste verarsche die berechnen nur die kaltmiete alles andere ist denen egal also solltes du eine Nachzahlung leisten müssen bei heizung und umlagen muss du dich mit dem vermieter auf eine ratenzahlung verständigen den das AA und die Arge lassen dich im regen stehen i |
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#6
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| Gibt es auch einen seufzenden Smiley? Zitat:
2) Was soll das mit dem Mietzuschuss? 3) 352 + 154 würden 506 € ergeben. Deine ALG II-Berechnung ist jedoch schon vom Grundsatz her falsch.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (02.06.2010 um 10:46 Uhr) |
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