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#1
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| hallo! Ich fange ab dem 01.06. einen neuen Job an bei dem ich rund 1000 Euro im Monat verdienen werde (mal mehr mal weniger, weil es Stundenlohn ist). Meine Miete beträgt für eine 2 Zimmer Wohnung mit 58m² 308 Euro + Betriebskosten 125 Euro. Dazu kommen dann noch Strom, Heizung... Da bleiben mir grade mal noch an die 450 Euro zum leben... Frage... kann ich Wohngeld oder Mietzuschuss (ich weiss nicht wie sich das nennt) beantragen? Danke |
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#2
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| Du kannst versuchen, Wohngeld zu erhalten. Insgesamt würde ich mich aber auf ALG II einstellen (ARGE/Jobcenter). Erkundige dich bitte, welche Wohnungen deine ARGE/Jobcenter als angemessen betrachtet. Deine ARGE müsste dir Auskunft zu Quadratmeterzahl und Höchstmiete geben können. Üblicherweise stehen einer Einzelperson nur max. 45 qm zu, das heisst, deine Wiohnung ist im Sinne des SGB II deutlich zu gross.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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puhdyskuehlelady (17.05.2008) | ||
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#3
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| Da bleiben mir grade mal noch an die 450 Euro zum leben liegt aber deutlich über den regelsatz von 347€ 1000€ Brutto oder Netto? Falls Netto, darfst du davon nur die 433€ Miete abziehen. Denn Kosten, wie Strom, Gas, Versicherungen etc muss ein Hartz IV Empfänger von seiner Regelleistung zahlen! Wir bekommen Hartz IV, sind 3 Personen und haben wöchentlich zwischen 60 und 70€ zum Leben. Also viel weniger wie du allein!!! Stelle lieber einen Antag auf Wohngeld!!! Arbeitslosengeld II – Wikipedia ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Du würdest eh nur einen Freibetrag auf 1200€ bekommen. Denn ich vermute, du bist Alleinstehend und ohne Kinder. Also wäre dies ein Freinetrag von 280€. Die von deinem Nettoeinkommen abgezogen: bleiben 720€ übrig. Die würden Dir angerechnet werden. Regelsatz 347€ und Miete 433€ ergibt 780€. Würden dir 60€ ALG II zustehen. Sollte allerdings dein Brutto höher wie 1200€ sein, so wird der Betrag darüber zu 100% abgezogen. Also würdest du bei Brutto 1260€ nichts an ALG II bekommen. Dann ist auch deine Wohnung zu groß. Kann sein, dass du die Aufforderung bekommst dir eine kleinere billigere Wohnung zu suchen und dann würdest du eh rausfallen. Hier kannst du mal schauen, ob sich ein Wohngeldantrag lohnt: Wohngeld Auch wenn vielleicht ein NEIN raus kommt, ich würde trotzdem einen Antrag stellen. Die Zahlen können sich ja auch schon wieder geändert haben.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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puhdyskuehlelady (20.05.2008) | ||
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#4
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| Zitat:
Ich wäre froh wenn ich 450€ zum leben habe. Ich bekomme 580€ ALGI und muss schon 350€ Miete ohne Nebenkosten(nomal ca 80€) zahlen und mit dem Rest muss ich Versicherungen und viell. was zum essen kaufen wenn das geld reicht. i hab schon mehrmals den verf...ten antrag abgeben und immer abgelehnt worden. kann ned mal zum doc gehn weil i es ned zahlen kann. aber de juckts es ned. ahb nur probleme mit den deppenverein. |
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#5
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| Zitat:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#6
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| die gebn ned wirklich a begrümdung an. einmal sagns das u zuviel ALGI bekomme und deswegen keine zuzahlung bekomme und das i halt keine recht darauf habe |
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#7
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| Wir haben momentan auch Probleme mit einem Miezuschuss. Mein Mann bekommt eine kleine Erwerbsminderungsrente und verdient 325,-€ hinzu,das macht netto 1000,-€,ich selbst bekomme kein Geld. Das Haus in dem wir wohnen wurde verkauft,nun müssen wir eine neue Wohnung suchen..Wie viel Mietzuschuss steht uns in etwa zu und wie groß darf die Wohnung sein und was darf sie kosten? Unsere Miete war sehr niedrig,da die Wohnung Ofenheizung hat und keinerlei Komfort. |
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#8
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| Zitat:
Startseite - www.arbeitsagentur.de ---> Partner vor Ort Bitte keinen Mietvertrag unterschreiben, Mietverträge müssen vom Jobcenter erst bewilligt werden. Üblich sind 45 qm für die erste Person, ca. 10 - 15 qm für jede weitere Person, für euch also zusammen ca. 50 - 60 qm. Miete ist ungefähr die am Ort allergünstigste Miete, meistens bedeutet das, dass eine ALG II - konforme Wohnung nur schwer zu bekommen ist. Bitte wendet euch ggf. an die Wohnraumnothilfe eurer Stadt, meistens zu finden unter Soziales-Obdachlosigkeit. Wohnberechtigungsschein beantragen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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