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#1
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| Hallo Leute !! Hoffe das hier geholfen wird.. ![]() Ich bin bekomme seit dem 01.04.09 Alg1 722,40€ Netto ![]() Jetzt meine frage steht mir wohngeld zu..? habe gehört das es ne begrenzung gibt sprich: Grösse der Whg. Höher der Kaltmiete usw.. ![]() wäre echt super nett wenn mir jemand Hilfsreiche Tips geben würde..!! Vielen Dank Mfg Francesco |
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#2
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| Hey, Das Höchsteinkommen beim Wohngeld beträgt 840€..bei einer Person... Stelle einen Antrag,kostet nicht... Hier kannst du es ca ausrechnen... Leider sind diese Rechner nicht sehr genau..aber wie gesagt,stell einen Antrag..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (05.05.2009 um 19:15 Uhr) |
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#3
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| Alternativ zu Wohngeld kannst du ggf. zzusätzlich zu deinem ALG I einen Antrag auf ALG II stellen. Du fällst dann aber dem Zuständigkeitsbereich der ARGE/Jobcenter zu und unterliegst dann auch dem SGB II.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Ich denke mal ein Antrag auf Wohngeld ist bei dir genau das Richtige. Meine Vermutung geht dahin, dass du allein lebst. Die Abzüge bei ALG I zu ALG II sind sehr gering: 30€ pauschal, Riesterrente und KFZ- Haftpflicht. Der Rest würde dir an ALG II angerechnet werden. Kann dann sein, dass du von dort einen negativen Bescheid bekommst, weil dir nur Wohngeld zusteht. Man müsste vorher errechnen, ob du einen Anspruch auf ALG II hast. Und wenn dann deine Wohnung sehr groß ist (mehr als 50m²), dann wirst du eh gleich ausziehen müssen. Ansonsten mache dich langsam mit dem Gedanken befasst, dass dies auf dich draufzukommen wird, wenn du dann von ALG I ins ALG II kommst. Hoffe jedoch für dich, dass dies nicht der Fall sein wird und du vorher ine neue Arbeit findest!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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