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#1
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| Hallo, ich habe da ein Problem. Ich habe im Dezember meinen Job gekündikt und eine 3 Monatige sperre vom Arbeitsamt erhalten. Im Januar bin ich dann wieder bei meiner Mutter eingezogen. Nun meine Frage: darf ich mir nach meiner sperre wieder eine Wohnung nehmen? Obwohl ich Arbeitslosengeld bekomme? |
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#2
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| Hi fridak83, dürfte eigentlich keine Probleme geben. Du hast vorher auch selbständig gewohnt. Liebe Grüße Bigmama |
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#3
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| ich habe da ein Problem. Ich habe im Dezember meinen Job gekündikt Nun meine Frage: darf ich mir nach meiner sperre wieder eine Wohnung nehmen? Obwohl ich Arbeitslosengeld bekomme? Wenn du eine Wohnung anmieten möchtest und du beziehst ALG I, dann steht dem nichts entgegen. Beziehst du allerdings ALG II, musst du vorher das Einverständnis der ARGE einholen. Es kommt auch darauf an, wie alt du bist. Bis 25 sind die Eltern unterhaltsverpflichtet. Die Tatsache, dass du vorher eine eigene Wohnung gehabt hast, spielt keine Rolle. Es gilt: neuer Antrag, neues Recht, neue Entscheidung
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Ja, bei Arbeitslosengeld 2 wird neu verhandelt. Dann könntest du eventuell gleich bei deinen Eltern wohnen bleiben. U25 Regel. |
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#5
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| Vielen dank das Ihr gleich antwortet. Ich bin 23 Jahre und beziehe nur Arbeitslosengeld 1. Dann dürfte ich also wieder eine Wohnung nehmen. Ganz toll. Vielen dank noch mal |
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#6
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| Ja, aber denke bitte daran, dass unsere Kommentare nicht rechtsverbindlich sind. Es ist auch so: wenn das ALG I ausläuft, bist du noch nicht 25, d.h., bei einem ALG II - Antrag wird das Einkommen deiner Eltern unter die Lupe genommen. Das könnte eine böse Überraschung werden. Die dir zustehende ALG II - Unterstützung würde ich mir an deiner Stelle vorher ausrechnen lassen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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