Wohnung trotz Arbeitslosengeld mit schwerbehinderung
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Wohnung trotz Arbeitslosengeld mit schwerbehinderung

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  #1  
Alt 21.10.2007, 20:29
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targa1984 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wohnung trotz Arbeitslosengeld mit schwerbehinderung


Hallo,

ich habe eine sehr wichtige frage. ich bin 23 Jahre alt. Noch wohne ich bei meinen Eltern. ich möchte gerne Ausziehen. Zusätzlich habe ich noch ein handicap. ich habe eine Gehbehinderung von 70%. Zur Zeit bekomme ich Arbeitslosengeld von 782€ bis juni 2008.

wie sieht die lage nach juni 2008 aus. bekomme ich dann Harz IV, oder muss ich zurück zu meinen eltern?
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  #2  
Alt 21.10.2007, 22:30
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Bei ALG II ist es so, dass Eltern ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr versorgen müssen. Können sie das aus eigenen Mitteln nicht, müssen die Eltern ALG II beantragen. Das gilt auch dann, wenn die Kinder bereits volljährig sind. Zudem werden die jungen Erwachsenen auf elterlichen Wohnraum verwiesen.

Insofern empfiehlt es sich auf keinen Fall, jetzt aus dem elterlichen Wohnraum auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zuzulegen, weil voraussichtlich diese Wohnung dann wieder aufgegeben werden muss.

Wenn du (geh-) behindert bist, hast du ein Erschwernis auf dem Arbeitsmarkt. Du musst also einplanen, dass du längere Zeit arbeitslos sein wirst.

ALG II ist eine Leistung für Bedürftige, d.h., das Vermögen und das Einkommen deiner Eltern werden berücksichtigt, bis du 25 bist. Je nach den finanziellen Verhältnissen deiner Eltern kann es sein, dass du KEINE ALGII-Leistungen erhälst. Ab 23 fällst du aus der FamilienKrankenVersicherung, evtl. müsstest du dich selber krankenversichern (Krankenversicherungspflicht ab 1.4.2007!).

Bitte befasse dich mit ALG II.

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