Wohnungswechsel in WG
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Wohnungswechsel in WG

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 08.09.2011, 19:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2011
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
3lias befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wohnungswechsel in WG


Hallo zusammen,

nach 3.5 Jahren Abwesenheit im Ausland hat mich seit Januar Deutschland wieder und ich sehe kaum noch durch.

Kurz zu mir, ich bin 30 Jahre alt und beziehe seit Anfang des Jahres ALG I. Seit 24.07. mache ich eine Weiterbildung, welche ich dann am 14.10. beende. Normalerweise würde ich bereits am 21.09 nur noch ALG II bekommen aber soweit ich weis wird die Weiterbildung auf meine ALG I Zeit angerechnet richtig?

Seit ein paar Wochen spiele ich nun mit dem Gedanken mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Diesbezüglich habe ich zwar schon einmal meine ARGE Beraterin um Informationen gefragt, leider aber ohne jegliche Rückmeldung.

Daher würde ich euch gern um einen Rat bitten ob es sinnvoll wäre noch umzuziehen, während ich ALG I beziehe oder ob das auch bei ALG II noch ohne Probleme geht? Außerdem was gibt es bei der Wohnungswahl zu beachten? (Größe, Preis, etc. in Sachsen / Leipzig)

Dann bin ich mir nicht sicher, wie sich das "Einkommen" meiner Freundin (Studentin aus Japan welche NUR von Ihren Eltern/Verwandten unterstützt wird) auf mein Arbeitslosengeld auswirkt, wenn wir zusammenziehen? Oder wäre es besser, wenn ich das erst gar nicht angebe und nur sage ich ziehe in eine WG? (So hatte ich das schon der Beraterin geschrieben.)

Danke für eure Antworten.

3lias
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 09.09.2011, 10:52
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wohnungswechsel in WG

Zitat:
Zitat von 3lias Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

nach 3.5 Jahren Abwesenheit im Ausland hat mich seit Januar Deutschland wieder und ich sehe kaum noch durch.

Kurz zu mir, ich bin 30 Jahre alt und beziehe seit Anfang des Jahres ALG I. Seit 24.07. mache ich eine Weiterbildung, welche ich dann am 14.10. beende. Normalerweise würde ich bereits am 21.09 nur noch ALG II bekommen aber

soweit ich weis wird die Weiterbildung auf meine ALG I Zeit angerechnet richtig?

Es gibt Weiterbildungsmodelle, bei denen für zwei Bildungstage ein Tag ALG I verbraucht wird. Wie das bei dir gehandhabt wird, müsstest du aus deinen Unterlagen bzgl. der Weiterbildung ersehen können, anderenfalls müsstest du die Agentur für Arbeit kontaktieren.

Seit ein paar Wochen spiele ich nun mit dem Gedanken mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Diesbezüglich habe ich zwar schon einmal meine ARGE Beraterin um Informationen gefragt, leider aber ohne jegliche Rückmeldung.

Die Argen heissen jetzt Jobcenter.

Daher würde ich euch gern um einen Rat bitten ob es sinnvoll wäre noch umzuziehen, während ich ALG I beziehe oder ob das auch bei ALG II noch ohne Probleme geht? Außerdem was gibt es bei der Wohnungswahl zu beachten? (Größe, Preis, etc. in Sachsen / Leipzig)

Bei ALG II benötigst du eine Umzugserlaubnis, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, dies gilt insbesondere für Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Jobcenter-ZUständigkeitsbereiches.

Dann bin ich mir nicht sicher, wie sich das "Einkommen" meiner Freundin (Studentin aus Japan welche NUR von Ihren Eltern/Verwandten unterstützt wird) auf mein Arbeitslosengeld auswirkt, wenn wir zusammenziehen? Oder wäre es besser, wenn ich das erst gar nicht angebe und nur sage ich ziehe in eine WG? (So hatte ich das schon der Beraterin geschrieben.)

Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst, und einer von euch bezieht ALG II, wird euch das Jobcenter als Einstehensgemeinschaft einstufen. Vereinfacht ausgedrückt heisst das, wer verdient oder Vermögen hat, zahlt.

Ich halte von diesen Einstehensgemeinschaften nichts, und erteile ausdrücklich den unmassgeblichen Rat, nicht zusammenzuziehen.

Google:

- Einstehensgemeinschaft bei ALG II
- § 7 SGB II
- § 22 SGB II






Danke für eure Antworten.

3lias
-----------------------------
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bewerbungsanschreiben - Wohnungswechsel Ana8718 Anschreiben 1 22.08.2011 08:06
Wohnungswechsel und Bildungsgutschein Berufsbildner Allgemeine Fragen 1 22.10.2007 16:01




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.