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#1
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| Hallo zusammen, nach 3.5 Jahren Abwesenheit im Ausland hat mich seit Januar Deutschland wieder und ich sehe kaum noch durch. Kurz zu mir, ich bin 30 Jahre alt und beziehe seit Anfang des Jahres ALG I. Seit 24.07. mache ich eine Weiterbildung, welche ich dann am 14.10. beende. Normalerweise würde ich bereits am 21.09 nur noch ALG II bekommen aber soweit ich weis wird die Weiterbildung auf meine ALG I Zeit angerechnet richtig? Seit ein paar Wochen spiele ich nun mit dem Gedanken mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Diesbezüglich habe ich zwar schon einmal meine ARGE Beraterin um Informationen gefragt, leider aber ohne jegliche Rückmeldung. Daher würde ich euch gern um einen Rat bitten ob es sinnvoll wäre noch umzuziehen, während ich ALG I beziehe oder ob das auch bei ALG II noch ohne Probleme geht? Außerdem was gibt es bei der Wohnungswahl zu beachten? (Größe, Preis, etc. in Sachsen / Leipzig) Dann bin ich mir nicht sicher, wie sich das "Einkommen" meiner Freundin (Studentin aus Japan welche NUR von Ihren Eltern/Verwandten unterstützt wird) auf mein Arbeitslosengeld auswirkt, wenn wir zusammenziehen? Oder wäre es besser, wenn ich das erst gar nicht angebe und nur sage ich ziehe in eine WG? (So hatte ich das schon der Beraterin geschrieben.) Danke für eure Antworten. 3lias |
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#2
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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