Zahlung eingestellt und wieder freigegeben - Bearbeitungszeit?
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Zahlung eingestellt und wieder freigegeben - Bearbeitungszeit?

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  #1  
Alt 25.09.2010, 14:21
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Standard Zahlung eingestellt und wieder freigegeben - Bearbeitungszeit?


Guten Tag!

Ich beziehe ALG1. Nun wurde ich einer Maßnahme zugewiesen.
Diese konnte ich nicht rechtzeitig antreten, es gab Probleme mit der Betreuung meines Kindes, da ich ganz kurzfristig zugewiesen wurde.
Die Zahlung wurde eingestellt und ich habe eine Anhörung geschrieben.
Ich habe die Vermittlerin gebeten, sich dafür einzusetzen, dass ich noch nachträglich an der Maßnahme teilnehmen kann.
Das hat auch geklappt, ich bin nun dabei!

Sie rief gestern an und meinte ich känne ab sofort teilnehmen, sie würde mich sofort freischalten.
Jetzt meine Frage: Der Monat neigt sich ja langsam dem Ende zu und ich habe Zweifel ob die Zahlung des ALG pünktlich eingeht.
Von der Anhörung habe ich ja noch nichts gehört.
Falls nicht, kann ich weder Betreuungskosten noch Fahrtkosten tragen, was erst später anteilig zurück erstattet wird.

Meint ihr das Geld kommt zum Monatsende? Sie hat mich am Freitag freigeschalten.

Danke!
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  #2  
Alt 25.09.2010, 16:07
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Standard AW: Zahlung eingestellt und wieder freigegeben - Bearbeitungszeit?

Das könnte knapp werden.

Besprich das bitte mit deiner Sachbearbeiterin, ggf. stellst du einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I, das ist zwar eher üblich bei ALG II, geht aber grundsätzlich auch bei ALG I.

Da solche Anträge aber immer Sand in's Getriebe schütten, solltest du vielleicht zunächst in der Verwandtschaft nachfragen, ob man dir etwas borgen kann.

Auf jeden Fall musst du die Maßnahme pünktlich antreten, sonst hast du die nächste Leistungssperrendiskussion.
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  #3  
Alt 25.09.2010, 16:58
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Danke!
Die nachträgliche Teilnahme kam durch mein Engagement zustande.
Ich habe mich dafür eingesetzt und darum gebeten.
Diesen Punkt finde ich insofern wichtig, weil man daran sieht wie sehr ich bemüht bin meine Vermittlungschancen zu steigern.
Deshalb muß ich davon ausgehen dass die Angelegenheit schnellstens bereinigt wird.

Davon abgesehen sehe ich die Schuld für das Betreuungsproblem nicht bei mir sondern bei der AgenturfA:

Die Betreuung ist gesichert durch eine Tagesmutter, die (etwas ungewöhnlich, zugegeben, aber warum nicht) erst AB 6 Stunden tgl. betreuut. D.h. wegen drei Stunden nimmt sie keine Kinder.
Das schien mir auch unwichtig weil
1. suche ich eine Vollzeitbeschäftigung und
2. sagte man mir bei Antragsabgabe dass ich keinen Teilzeitjob annehmen darf, da ich sonst nicht mehr als arbeitssuchend geführt werden kann

Nun diese Maßnahme 2,5 Std. täglich. Ich fiel aus allen Wolken, riß mir ein Bein aus um schnell Ersatz zu finden. Dies hat aber vier Tage gedauert, wie gesagt ich habe ganz kurzfristig von der Maßnahme erfahren.
Ich denke dass meine Vermittlerin auch Verständnis dafür hat, deshalb die 2. Chance zur teilnahme.

Eine Tagesmutter ist sehr teuer, ich wäre mit einer Sperre GÜNSTIGER davon gekommen. Will aber wie gesagt gut mitarbeiten und wenn die Maßnahme sinnvoll ist möchte ich sie machen.

Man kann nicht davon ausgehen dass sich jeder irgendwo Geld leihen kann....
Die Sperre geht auch schnell, also bitte jetzt auch...

Wie genau ist das mit dem Sand ins Getriebe gemeint??
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  #4  
Alt 25.09.2010, 19:11
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Zitat:
Man kann nicht davon ausgehen dass sich jeder irgendwo Geld leihen kann....
Sicherlich ist es so, dass nicht jeder auf vermögende Verwandte oder Bekannte zurückgreifen kann. Aber du hast zumindest einen (Ex-) Lebensgefährten/Kindesvater und damit hinsichtlich des Kindes 2x Opa und Oma. Vielleicht auch noch Geschwister.

Zitat:
Die Sperre geht auch schnell, also bitte jetzt auch...
Nicht-Zahlen geht bei einer "Behörde" ruckzuck, Zahlungen leistet eine Behörde immer nur äusserst schleppend.


Zitat:
Wie genau ist das mit dem Sand ins Getriebe gemeint??
Die Agentur für Arbeit ist kein Wirstchaftsunternehmen. Die Agentur reagiert nur auf Anträge, die aber immer umfassend geprüft werden. Stellst du einen Antrag, beschäftigst du deren Personal über Stunden hinweg. Mit einem Antrag verlangsamst du das Behördengeschehen. Mit einem Antrag kannst du sogar einen Leistungsstillstand erzeugen, weil auf einmal noch Rückfragen zu beantworten oder Nachweise zu erbringen sind.
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