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#1
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| hallo . ich habe eine frage an die die sich damit auskennen . meine freundin hat sich wegen einer betrieblichen kündigung arbeitslos gemeldet , jedoch ist nach der berechnung das entgelt dermassen wenig das es vorn und hinten nicht ausreicht . erstmal ein paar daten . allein erziehende mutter , durschnitts brutto einkommen vom ex arbeitsgeber 1600€ , neben einkommen welches immernoch besteht 160€ , kindergeld für beide kinder 368€, unterhalt erste kind 354€ , unterhalt zweite kind 280 € , miete warm 850€ , strom telefon etc. 100€ . letzten freitag bekamm sie eine berechnung vom amt welches besagt das sie monatlich knapp 600 € bekommt , ihr wurden die unterhalts zahlungen das kindergeld sogar der neben verdiens mit in der berechnung einbezogen . kann mir jemand bitte bitte sagen ob es rechtens ist oder nicht , und falls es nicht rechtens ist währe ich euich sehr dankbar wenn ihr mir behilflich sein könnt in dem ihr mir auch die passenden paragraphen sagt damit ich es ausdrucken und dem jenigen sach bearbeiter vorlegen kann . danke euch vielmals im voraus . mfg hilfe sucher |
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#2
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| Hallo, da stimmt etwas nicht. Bei ALG 1 ist das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit der vergangenen 12 Monate ausschlaggebend, nicht irgendwelche Einkünfte die nebenher bestehn. Ebenso irrelevant sind die Kosten die da sind. Da wird nichts verrechnet soweit ich im Bilde bin. Das wäre bei ALG II der Fall. Geht es tatsächlich um ALG I ? Eine andere Erklärung wäre, dass nur zuletzt 1600 brutto verdient wurden und ein gutteil des jahres ein niedrigeres Monatseinkommen bestanden hat. Kann das sein?
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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