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#1
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| hallo ![]() ich hab da eine dringende frage: mein cousin ist seit november 2008 arbeitssuchend und bekommt noch bis oktober alg I. gestern bekam er die zusage für seine zweite ausbildung und fängt dort im august an. vorhin haben wir darüber geredet wie es nun weitergeht. wenn er der agentur für arbeit mitteilt dass er ab august die ausbildung macht, bekommt er dann bis august weiterhin alg I? oder wird die zahlung dann eingestellt? ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen… sag schonmal danke im vorraus gruß ss85 |
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#2
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| Natürlich bekommt er Bis zum Tag der Arbeitsaufnahme ALG1..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| aber muss sich doch sicher weiterhin bewerben oder? die AA wird ihm sicher nicht 3 monate lang zu hause rumsitzen lassen und dafür auch noch bezahlen oder lieg ich da falsch? ps: danke für die schnelle antwort |
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#4
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| Ich würde die Arbeitsaufnahme melden,und abwarten ob die Bewerbungen haben wollen,wenn ja dann soll er ein paar Abschicken..Kann ich mir aber nicht vorstellen das die da so ein Heckmeck machen..
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