Zeitsoldat arbeitslos, aber wieso bekomme ich nur 5 Monate Arbeitslosengeld???
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Zeitsoldat arbeitslos, aber wieso bekomme ich nur 5 Monate Arbeitslosengeld???

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  #1  
Alt 27.01.2007, 17:09
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maltemandy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Zeitsoldat arbeitslos, aber wieso bekomme ich nur 5 Monate Arbeitslosengeld???


Hallo,

ich war vom 01.07.2002-31.08.2006 bei der Bundeswehr als Zeitsoldat. Bekam danach 7 Monate Übergangsgebührnisse und wäre dann ab 01.04.2007 arbeitlos.
Habe heute mein Bescheid vom A-Amt bekommen, das ich nur bis zum 28.08.2007 Arbeitlosengeld bekomme, wieso rechnen die die Übergangsgebührnisse also die 7 Monate einfach dazu?????? Bekomme jetzt dann ab April auch nur noch die hälfte!!!???? Ist das alles so richtig????

Bitte um schnelle Antwort!!! Bin fertig ;-(

maltemandy
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  #2  
Alt 27.01.2007, 22:12
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Standard Hallo Maltemandy - Willkommen in unserem Forum!

Abfindungszahlungen (Übergangsgebührnisse) für Zeitsoldaten der Bundeswehr gehen nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes ein, da sie nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gewertet werden können (sie werden nur der Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt). Das Dienstverhältnis eines Zeitsoldaten ist keine versicherungspflichtige Beschäftigung, deshalb werden Übergangszahlungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt angesehen. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wird nur ein versicherungspflichtiges Gehalt zugrunde gelegt.
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  #3  
Alt 07.03.2009, 13:32
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ma-boe55 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Arbeitslosengeld Zeitsoldat


Hallo, Ratgeberin, ich habe ein ähnliches Problem wie Maltemandy und hoffe, Du kannst mir helfen.
Ich war bis 02/07 Zeitsoldat und bin seit 08/07 in einer Firma vollzeitbeschäftigt. Nun werde ich ab 15.04.09 wieder arbeitslos (schlechte Auftragslage).
Frage1: Wie lange erhalte ich Alg1?
Frage2: Wird für die Alg-Berechnung nur mein Lohn bei dieser Firma zugrundegelegt, oder wirkt sich auch das bis 10/08 gezahlte Übergangsgeld der Bundeswehr mit aus?
Frage3: Ich rechne mit einem nein zu 2..
Ich fürchte deshalb, ein ganz geringes Alg zu bekommen, da ich während der Übergangsgeldzahlung Steuerklasse 6 nehmen mußte.
Als Hinweis noch-ich habe ein Kind, lebe mit der Mutter zusammen, sind aber nicht verheiratet. Meine Partnerin bezieht z.Z. Elterngeld.
Evtl kannst Du mir Tipps geben, welche zusätzlichen Leistungen wir noch versuchen könnten zu beantragen (Kinderzuschlag, Wohngeld, und was noch).
Ich bin gespannt auf Deine Antwort und danke Dir schon jetzt. Gruß
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  #4  
Alt 07.03.2009, 15:35
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Laut meiner Erfahrung ist es wichtig ob man vor der Bundeswehrzeit gearbeitet hat oder auch schon ALG1 oder ALG2/Sozialhilfe Leistungen bezogen hat.

Zu 1. Man hat davor mehrere Monate gearbeitet und ist direkt bei der Bundeswehr (ohne arbeitslos zu werden) eingestiegen.
Wenn du damit mindestens ein volles Kalenderjahr Arbeit nachweisen kannst hast du Anspruch auf ALG1. Zusammengerechnet werden dann alle Einkommen vor und nach der BW für das eine Jahr und du erhälst daraus dein ALG1.

Zu. 2. Je nach dem wie lange dein ALG1 Anspruch davor war hast du evtentuell noch Restanspruch vom ALG1 vor der BW. Es könnte aber auch sein das dieser nicht angerechnet wird und du ins Hart IV direkt gehst.
Ob die Monate die du jetzt noch arbeiten warst in die Berechnung in irgendeinen Weise einfluß haben weiß ich nicht. Das sollte dir das Amt aber sagen können.

Zu. 3. Wenn du vorher ALG2 / Sozialhilfe hattest bekommst du nur Hartz IV, weil du kein volles Jahr durchgängig wieder beschäftigt warst.
Einen Neuanspruch durch die BW hast du nicht, das wie beschrieben die BW-Zeit nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gerechnet wird sondern wie eine Auszeit.
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  #5  
Alt 08.03.2009, 14:23
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Hallo DD, ich danke Dir für Deine Antwort. Meine Zeitsoldatzeit waren 8Jahre, sodass wohl die Arbeitszeit vorher nicht mehr zählt, das konntest du nicht wissen. Jetzt habe ich aber fast 2 Jahre gearbeitet, da hab ich schon Anspruch auf Alg1. Trotzdem danke,Gruß
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  #6  
Alt 08.03.2009, 16:52
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Zeitsoldaten haben in der Regel (Ausnahmen können bei SaZ 4-Kanidaten vorliegen) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld direkt nach Ihrer Tätigkeit als SaZ! Grund: Die Versorgungen der BS und SaZ sind nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung!
Was meistens besteht ist ein Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosenbeihilfe für Zeitsoldaten (Alb-SZ). Wichtig jedoch: Der Anspruch auf Alb-SZ mindert sich um die Zeit, für die Anspruch auf Übergangsgebührnisse besteht.
Nach meinem Wissen müsste das bei einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren und mehr ein Anspruch auf Übergangsgebühnisse von 12 Monaten sein (bin mir ber nicht ganz sicher).
De Fakto: Anspruch auf Übergangsgebühnisse von 12 Monaten heißt, dass es nix mehr von der Agentur gibt!
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  #7  
Alt 09.03.2009, 12:07
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Hallo erstmal,
ich komme direkt von der Bundesagentur und bin so sauer wie schon lange nicht mehr.

Auf mich treffen alle Beschriebenen Gesetzestexte zu !

- Zeitsoldat, länger als 6 Jahre (= Kein ALG sondern nur ALB-SZ)
- Übergangsbebührnisse länger als 12 Monate (= kein Anspruch)
- kein Versicherungspflichtiges Verhältnis (= Erst recht keinen Anspruch)


So und was mache ich jetzt ? Auf dem Kreissozialamt Sozialhilfe bzw Hartz 4 beantragen ?

Warum werde ich für die Übergangsgebührnisse bzw. für meine Umschulung (leider nicht Versicherungsplichtig) bestraft ???
Das kann doch net wahr sein !!!

Vor allen Dingen hätte es keine Mögichkeit gegeben die Sache andres anzugehen. Wie denn auch ?!

Ich bin echt ein bisschen verzweifelt.
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  #8  
Alt 09.03.2009, 17:15
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Das sind nun mal die Nachteile für Beamte, SaZ, BS, etc. nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert zu sein.

Da bleibt halt nur Hartz4 oder man hätte vorher selber vorsorgen müssen!
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