Zu wenig ALG 1
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Zu wenig ALG 1

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  #1  
Alt 20.08.2010, 12:51
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en4ca befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, habe dort ca. 275 € verdient und bekomme jetzt ein ALG 1 von ca. 128 €

Zu meiner Situation, ich bin 19 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter.

Nun meine frage, gibt es irgendwelche möglichkeiten mehr Geld zu bekommen? Habe etwas gelesen von "ergänzend Hartz 4 beantragen" stimmt das? Und wenn ja, wird es mir auch für den letzten Monat rückwirkend bezahlt.

Ich denke mal das es nicht sein kann, dass das ALG 1 weniger als Hartz 4 ist.

Danke

Grüße, Hans
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  #2  
Alt 20.08.2010, 14:22
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Standard AW: Zu wenig ALG 1

Zitat:
Zitat von en4ca Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, habe dort ca. 275 € verdient und bekomme jetzt ein ALG 1 von ca. 128 €

Zu meiner Situation, ich bin 19 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter.

Nun meine frage, gibt es irgendwelche möglichkeiten mehr Geld zu bekommen?

Theoretisch: JA

Habe etwas gelesen von "ergänzend Hartz 4 beantragen" stimmt das?

Korrekt

Und wenn ja, wird es mir auch für den letzten Monat rückwirkend bezahlt.

Nein. ALG II wird immer erst ab Datum Antragstellung gewährt.

Ich denke mal das es nicht sein kann, dass das ALG 1 weniger als Hartz 4 ist.

Doch. ALG I ist nur eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, das ALG I errechnet sich aus den Beitragszahlungen und der Beitragszeit. Es ist keine Grundsicherung!


Vereinfacht ausgedrückt, sind deine Eltern verpflichtet, dich zu versorgen, bis du 25 bist. Reicht dein ALG I nicht aus, müssen deine Eltern dich versorgen, können sie das nicht, müssen sie ALG II beantragen. Wird ALG II bewilligt, bist du Mitglied in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft und bist über diese BG versorgt. Deine Volljährigkeit spielt dabei keine Rolle.

Ob deine Eltern Anspruch haben, können sie grob an Hand eines ALG II - Rechners im Internet ermitteln.

Dein ALG I würde bei ALG II voll angerechnet werden.

Wird ALG II abgelehnt, kommt möglicherweise Wohngeld n Frage.









Danke

Grüße, Hans
.............................
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