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#1
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| Guten Tag erstmal, Ich hätte da mal eine Frage. Ich bin 26 Jahre alt und hab im Januar meine Ausbildung abgeschlossen und war dann erstmal 4 Monate Arbeitslos bevor ich über eine Leihfirma gearbeitet hab, nun haben die aber keine Arbeit mehr für mich und ich muss mich ab nächster woche erneut Arbeitslos melden. Das Problem ist ich habe seit 2 Monaten eine eigene Wohnung(347 € Miete,Warm) aber da ich nach meiner Ausbildung nicht 1 Jahr gearbeitet hab stehen mir nur knapp 360€ Alg 1 zu.Damit kann man halt schlecht einen eigenen Haushalt unterhalten. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vlt hat jemand ja ähnliche erfahrungen gemacht... |
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#2
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| Hallo, hast Du nicht eigentlich auch Anspruch auf Wohngeld? |
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#3
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| ich hab keine ahnung da ich im februar als ich das erste mal arbeitslos wurd noch nicht allein gewohnt hab..das problem ist ja auch ich muss neben der miete auch noch strom, gez und co bezahlen..das ist mit knapp 360 € alg. 1 nicht möglich... |
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#4
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| Bitte beantrage aufstockend ALG II bei der Arge/Jobcenter. Handle sofort, denn es wird erst ab Datum Antragstellung gewährt. Rückwirkend gibt es nichts. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
Ondsk4n (01.12.2010) | ||
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#5
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| geht das so einfach da ich ja normal noch alg1 beziehen müsste... sorry kenn mich da wirklich null aus... |
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#6
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| Ja, das kannst du beantragen. Zusätzlich. Aber Achtung. Agentur für Arbeit = ALG I und Arge/Jobcenter = ALG II sind zwei verchiedene Baustellen. ALG II = Hartz IV Wenn du ALG II beziehst, unterliegst du dem SGB II und wirst nicht mehr von der Agetur betreut, sondern von der Arge. |
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#7
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| also verstehe ich es richtig sobald ich alg 2 bei der arge beantrage sind auch sie für mich zuständig und das alg1 entfällt... ich hab einfach angst davor das ich das mit dem alg 2 nicht durchkriege und dann da stehe...jetzt im dez kann ich noch meine rechnungen mit dem alten gehalt zahlen nur dann stehe ich da.. |
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#8
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| Kann er aber nicht zum ALG I Wohngeld beantragen? Da dürfte es doch keine Probleme geben. |
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#9
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| Mit ca. 360€ hast du eine Bedarfsunterdeckung, da wird dir kein Wohngeld gewährt. Bei ALG II werden jedoch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt, das ALG I entfällt nicht, es wird nur angerechnet. Du erhälst also das ALG I und soviel ALG II dazu, dass dein Bedarf gedeckt ist. Da ALG II eine steuerfinanzierte Leistung ist, fällt man bei Bezug von ALG II automatisch der Zuständgkeit der Arge zu. Bitte daher sofort ALG II beantragen, jeder nichtbeantragteTag kostet dich richtig Geld. Der Antrag ist zunächst formlos, du gehst zur Arge und sagst: ich möchte ALG II. Damit ist der Antrag gestellt, die formvollendet ausgefüllten Antragsblätter kannst du später abgeben. Tatsächlich fliesen also die Gelder erst nach Bewilligung, dann aber auch rückwirkend ab Antragsdatum. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
Ondsk4n (01.12.2010) | ||
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#10
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| alles klar, ich danke dir...werd das dann die tage mal in angriff nehmen... |
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