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#1
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| Hallo, bin seit 16.01.09 arbeitslos. Bekomme 570 Euro ALG1, Miete bezahle ich 315 (ink. Nebenkosten). Ich bin zur ARGE gegangen um mit ALG2 aufzustocken. Die hat mich zur Wohngeldstelle geschickt, ich hätte wegen der Wohngeldnovelle vermutlich Anspruch auf 140 Euro Wohngeld. Soweit so gut. Mit dem Betrag könnte ich leben und gut, wenn ich von der ARGE wegbin. Antrag gebe ich Ende dieser Woche ab, da noch Schriftstücke fehlen. Aber nun lese ich durch zufall, dass ein Mindesteinkommen da sein muss, um Wohngeld zu bekommen. Miete + 351€ Regelsatz, also bei mir 666Eur. Und da liege ich deutlich drunter. Hilfe! Kann es passieren dass das WG abgelehnt wird? Gibt es unter euch welche die ähnlich dran sind wie ich, also unter Sozialhilfesatz mit dem Einkommen u. Miete und trotzdem WG bekommen haben? Ich fürchte ich warte jetzt 6 Wochen auf den Antrag und der wird dann abgelehnt und ich muss doch zur ARGE Evelina |
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#2
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| Wer hat dir denn den mist angedreht,Natürlich hast Du Anspruch auf Wohngeld,also Antrag so schnell wie möglich stellen... Wohngelberechtigte... Bei Alg1 Bezug läuft das Anders,als wenn du Einkommen aus einer Arbeitstelle hast.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (09.02.2009 um 09:26 Uhr) |
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#3
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| Sorry,hab das jetz auch nachgelesen,hattest recht,Stelle gleichzeitig einen Antrag auf Alg2,damit dir kein Geld verloren geht,die zahlen erst ab Tag der Antragstellung.... Wohngeldrechner
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#4
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| Wo genau hast du das denn jetzt nachgelesen? Ist ein Wirrwarr alles. Mal liest man von einem Mindesteinkommen, das man haben muss, dann andersrum liest man wieder davon dass man zu niedriges ALG1 mit Wohngeld statt ALG2 aufstocken kann. Ich habe mich da jetzt mal eine zeitlang durchs Internet geklickt. Evelina |
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#5
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| Ist echt ein wirrwar,wie gesagt,Antrag auf alg2 umgehend stellen,dann kannst du nichts Verkehrt machen. Nur stell den Antrag so schnell wie möglich,denn gezahlt wird erst ab Datum Antragsstellung...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#6
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#7
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| puhhh. und wenn dann ALG2 auch noch abgelehnt wird. Die ARGE deutete nämlich an, dass der Anspruch sehr wahrscheinlich abgelehnt wird. Es kommt bald noch so weit, dass man wieder zurück zu Mami ziehen muss.... Für morgen früh habe ich kurzfristig einen Termin in der Sozialberatungsstelle bekommen. |
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#8
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| ALG II ist eine steuerfinanzierte Unterstützungsleistung, bei der immer geprüft wird, ob andere vorrangige Leistungen greifen. Bei dir wäre das das Wohngeld. Entweder wird ALG I und Wohngeld gezahlt oder ALG I und [ ALG II aufstockend ] Der Vorteil mit der variante ALG I und Wohngeld liegt darin, dass du hierbei von der Agentur für Arbeit betreut wirst und dem SGB III unterliegst. Bei der Variante ALG I und ALG II aufstockend wirst du von der ARGE/JOBCENTER betreut, unterliegst dem SGB II ( = Hartz IV) und somit dem äusserst ungemütlichen Zumutbarkeitsparagraphen § 2 SGB II / § 10 SGB II. SGB II = Sozialgesetzbuch, zweites Buch
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Möglicherweise werden die bei der Wohngeldstelle etwas rumzicken, aber sich letztendlich fügen, wenn man dran bleibt. Ich habe auf der einen seite gesehen, dass es zwei Möglichkeiten gibt, die Kiste mit dem Mindesteinkommen zu umgehen, aber wenn man das anklicken will, kostet es Geld. Schrill, dass man bei der Variante ALG1 + ALG2 den ganzen Kack mitmachen muss, wie EEJobs, obwohl man nicht Langzeitarbeitslos ist. ![]() Andererseits könnte ich mich vom GEZ befreien lassen Geändert von Evelina1981 (10.02.2009 um 20:51 Uhr) Grund: hab was vergessen |
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#10
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| Ja ist alles ein wirrwar,wenn Du beide Anträge stellst kannst Du nichts verkehrt machen..
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