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#1
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| Hallo, folgende Situation: Meine Freundin wurde in ihrer Ausbildung schwanger (Bruttoverdienst in der Ausbildung 512€ (Netto 408€)), ist jetzt Arbeitslos wegen dem Kind (nicht falsch verstehen, sie will wirklich gerne Arbeiten gehen, aber bei einem Kindergartenplatz hier ist mit Wartezeiten von bis zu 3 Jahren zu rechnen und eine andere möglichkeit zur Betreuung ist z.zT. nicht möglich!). Elterngeld erhält sie 314€ wovon 300€ anrechnungsfrei auf Arbeitslosengeld ist. Richtig? Also der Satz für ALG1 liegt bei 67%, 67% vom Nettoverdienst sind dann 273€. Und da 300€ vom Elterngeld anrechnungsfrei sind, kann die Agentur ja nur die 14€ anrechnen und muss ihr somit 259€ (273€-14€) zahlen (so wie ich das jetzt verstanden habe). Sie erhält jedoch nur 112€.. Da stimmt doch irgendwas nicht oder? Ich blicke da irgendwie nicht durch, diese ganzen Regeln und Ausnahmen etc. pp. Noch eine andere Sache: Die Agentur droht ihr die Leistungen zu streichen weil sie die Vermittlungsangebote nicht annehmen kann (wegen dem Kind halt).. Gilt man mit Kind ohne Betreuungsplatz als "nicht vermittelbar"?? Welche möglichkeiten haben wir? Wenn das Amt jetzt wirklich die ganze zeit zu wenig ALG1 gezahlt hat, bekommen wir die Differenz dann noch rückwirkend gezahlt? Ich steige da einfach absolut nicht durch, so viele Regeln etc. P.s.: Was vielleicht noch wichtig ist? - Wir wohnen zusammen und ich bin Erwerbstätig und kriege 1300€ ausgezahlt.. Danke schonmal im Vorraus! Gruß, Alex.. Geändert von Alex! (02.09.2011 um 20:07 Uhr) |
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#2
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| Zu den 112 € kann ich nix sagen. Aber zur Kinderbetreuung schon. Sie braucht nun mal eine Kinderbetreuung, sie muss verfügbar sein. Sie soll in Arbeit vermittelt werden, was macht sie, wenn sie wirklich einen Job findet? Es ist egal, wie diese Kinderbetreuung aussieht. Wenn es eine OMa, eine Nachbarin, eine Freundin gibt, reicht das auch. Ich momentan habe grade meinen Vater (also den Opa) in der Hinterhand, der aushelfen würde, weil ich erst ab Januar einen Krippenplatz habe. Was ist mit Tagesmutter? VOm Jugendamt gibts da Zuschüsse. Sie muss nicht gleich nen Vollzeitplatz nehmen, sie muss nur 15 h/Woche "nachweisen". Wenn sie diese allerdings nicht hat, ja, dann ist das Amt berechtigt, die Leistungen zu streichen... |
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