Zurück au dem Ausland
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  #1  
Alt 15.01.2010, 11:22
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Standard Zurück aus dem Ausland !


Hi,

ich habe 2 Jahre in GR gearbeitet, aber nun wieder zurück in der BRD.

Jetzt wollte ich ALG1 beantragen, aber nix da.
Ich hatte alle erforderlichen Unterlagen eingereicht (auch die Bescheinigung E301).

Sie sagten, ich hätte erst wieder Anspruch auf ALG1, wenn ich in der BRD einen Tag versichert gearbeitet habe. Dann würde auch der Verdienst in GR wieder mit zur Berechnung einfließen.

Ist die Aussage so in Ordnung ??

Gruß
Andy

Geändert von Andy_H (15.01.2010 um 11:33 Uhr)
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  #2  
Alt 16.01.2010, 02:43
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Du bist deutscher Staatsbürger? Dein Alter?
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  #3  
Alt 16.01.2010, 02:44
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Hast du einen Ablehnungsbescheid ALG I erhalten?
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  #4  
Alt 16.01.2010, 11:32
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Hi,

ja ich bin Deutscher und 42 Jahre Alt.
Ich habe locker schon 20 Jahre in die Kassen eingezahlt.

Ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen.
Als ich mich Arbeitslos gemeldet habe, sagten sie mir, das es nicht geht und haben mich sofort zu Arbeitplus geschickt.

Gruß
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  #5  
Alt 16.01.2010, 11:50
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Arbeitslosengeld nach Kündigun im Ausland
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  #6  
Alt 16.01.2010, 11:54
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Zitat:
Ich habe locker schon 20 Jahre in die Kassen eingezahlt.

Uninteressant!! Bitte stets die Verjährunsgfristen beachten!

Ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen.

Im Umgang mit Behörden oder behördenähnlichen Einrichtungen sind mündliche Auskünfte und "Bescheide" stets nur Schall und Rauch. Bitte IMMER einen schriftlichen (Ablehnungs-) Bescheid verlangen.
---------------------
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  #7  
Alt 18.01.2010, 19:57
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Ich würde auch abwarten bis der Ablehnungbescheid kommt. Du hast ja auch noch das Instrument des Widerspruches.

Laut Homepage Startseite - www.arbeitsagentur.de steht zu Auslandsbeschäftigung folgendes:

Mit E301 im Ausland erworbene Versicherungs- und Beschäftigungszeiten nachweisen

"Wenn Sie deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchten, müssen Sie nach deutschem Recht zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

* Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
* Sie müssen in Deutschland beschäftigt gewesen sein.

(Quelle: arbeitsagentur.de)
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  #8  
Alt 21.01.2010, 15:32
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hi, leider nicht ganz

laut Merkblatt 20 von 02.2007

Zitat:
Ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten
können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann
berücksichtigt werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung
und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und
Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige
Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Die Dauer
dieser Beschäftigung ist nicht vorgeschrieben.

ist bei mir leider nicht der fall

Gruß
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