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#1
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| Hi, ich habe 2 Jahre in GR gearbeitet, aber nun wieder zurück in der BRD. Jetzt wollte ich ALG1 beantragen, aber nix da. Ich hatte alle erforderlichen Unterlagen eingereicht (auch die Bescheinigung E301). Sie sagten, ich hätte erst wieder Anspruch auf ALG1, wenn ich in der BRD einen Tag versichert gearbeitet habe. Dann würde auch der Verdienst in GR wieder mit zur Berechnung einfließen. Ist die Aussage so in Ordnung ?? Gruß Andy Geändert von Andy_H (15.01.2010 um 11:33 Uhr) |
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#4
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| Hi, ja ich bin Deutscher und 42 Jahre Alt. Ich habe locker schon 20 Jahre in die Kassen eingezahlt. Ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen. Als ich mich Arbeitslos gemeldet habe, sagten sie mir, das es nicht geht und haben mich sofort zu Arbeitplus geschickt. Gruß |
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#6
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Ich würde auch abwarten bis der Ablehnungbescheid kommt. Du hast ja auch noch das Instrument des Widerspruches. Laut Homepage Startseite - www.arbeitsagentur.de steht zu Auslandsbeschäftigung folgendes: Mit E301 im Ausland erworbene Versicherungs- und Beschäftigungszeiten nachweisen "Wenn Sie deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchten, müssen Sie nach deutschem Recht zwei Grundvoraussetzungen erfüllen: * Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. * Sie müssen in Deutschland beschäftigt gewesen sein. (Quelle: arbeitsagentur.de) |
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#8
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| hi, leider nicht ganz laut Merkblatt 20 von 02.2007 Zitat:
ist bei mir leider nicht der fall Gruß |
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