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#1
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| Hallo Bin (leider) eben dabei, mich in die unerfreuliche Gesamtthematik einzuarbeiten und habe folgende Wissenslücke: Wird der mögliche Zuverdienst von 165€ auf jeden Monat gerechnet, oder kann ich, wenn ich z.B. in Monat 1 120€ verdiene, dies im nächsten Monat mit 210 € entsprechend auffüllen, d.h. es wird letztendlich ein Durchschnitt erlaubt ? Vielen Dank schon mal im Voraus vg Fuchur |
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#2
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| Was denn für'n Durchschnitt? Du sollst doch möglichst schnell wieder Arbeit finden. Nein, geht also nicht als Jahresdurchschnitt oder so. Außerdem giltst Du nicht mehr als arbeitslos, wenn Du 15 Stunden oder mehr in der Woche arbeitest. 1.120 € hören sich nicht gerade danach an, als hättest Du dafür weniger als 15 Stunden wöchentlich gearbeitet. Entsteht die Summe durch eine Rechnung für selbstständige/freiberufliche Arbeit, die Du über einen längeren Zeitraum erbracht hast, kannst Du auch darüber nachdenken, ob Zwischenrechnungen für den entsprechenden Auftrag möglich sind. Bei ALG I kannst Du zudem steuerlich anerkannte Kosten, z.B. Werbungskosten absetzen. Evtl. musst Du Dich zwischendurch von ALG I-Bezug abmelden, wenn Du einmalig einen so hohen Geldzufluss hast (aber weiter arbeitsuchend gemeldet bleiben). Für diesen Zeitraum entsteht dann ein eigener Krankenversicherungsbeitrag. Warst Du schon längere Zeit vor Deiner Arbeitslosigkeit nebenberuflich tätig, kann der Freibetrag evtl. erhöht werden. Frag noch mal nach, wenn das der Fall sein sollte.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Vielen Dank für diese erste Einsichtnahme Ich hatte schon vor meiner Arbeitslosigkeit immer wieder kleinere Fotoaufträge von unterschiedlichen Zeitungen, was aber nie 1.200/Jahr überstieg, also im Schnitt 100 €/Monat. Jetzt hatte ich aber dieses Jahr aber z.B. im April mehr als 165, davor aber nicht mehr als 100€/Monat verdient. Ist bei dieser Abrechnungsgeschichte das Leistungsdatum oder das gestellte Rechnungsdatum massgebend? VG Fuchur |
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#4
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| Zitat:
Das sollte heissen "im Monat eins" 120€ ;-) vg Fuchur |
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#5
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| Soweit ich weiß, ist das Eintreffen des Geldes ausschlaggebend für die Anrechnung auf das ALG.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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