Zuverdienst 165€/Monat als Durchschnitt
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Zuverdienst 165€/Monat als Durchschnitt

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  #1  
Alt 10.05.2010, 08:30
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Hallo

Bin (leider) eben dabei, mich in die unerfreuliche Gesamtthematik einzuarbeiten
und habe folgende Wissenslücke:
Wird der mögliche Zuverdienst von 165€ auf jeden Monat gerechnet, oder kann ich, wenn ich z.B. in Monat 1 120€ verdiene, dies im nächsten Monat mit 210 €
entsprechend auffüllen, d.h. es wird letztendlich ein Durchschnitt erlaubt ?

Vielen Dank schon mal im Voraus

vg
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  #2  
Alt 10.05.2010, 10:26
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Was denn für'n Durchschnitt? Du sollst doch möglichst schnell wieder Arbeit finden.

Nein, geht also nicht als Jahresdurchschnitt oder so.

Außerdem giltst Du nicht mehr als arbeitslos, wenn Du 15 Stunden oder mehr in der Woche arbeitest. 1.120 € hören sich nicht gerade danach an, als hättest Du dafür weniger als 15 Stunden wöchentlich gearbeitet.

Entsteht die Summe durch eine Rechnung für selbstständige/freiberufliche Arbeit, die Du über einen längeren Zeitraum erbracht hast, kannst Du auch darüber nachdenken, ob Zwischenrechnungen für den entsprechenden Auftrag möglich sind.

Bei ALG I kannst Du zudem steuerlich anerkannte Kosten, z.B. Werbungskosten absetzen.

Evtl. musst Du Dich zwischendurch von ALG I-Bezug abmelden, wenn Du einmalig einen so hohen Geldzufluss hast (aber weiter arbeitsuchend gemeldet bleiben). Für diesen Zeitraum entsteht dann ein eigener Krankenversicherungsbeitrag.

Warst Du schon längere Zeit vor Deiner Arbeitslosigkeit nebenberuflich tätig, kann der Freibetrag evtl. erhöht werden. Frag noch mal nach, wenn das der Fall sein sollte.
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  #3  
Alt 10.05.2010, 11:09
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Vielen Dank für diese erste Einsichtnahme

Ich hatte schon vor meiner Arbeitslosigkeit immer wieder kleinere Fotoaufträge von unterschiedlichen Zeitungen, was aber nie 1.200/Jahr überstieg, also im Schnitt 100 €/Monat.
Jetzt hatte ich aber dieses Jahr aber z.B. im April mehr als 165, davor aber nicht mehr als 100€/Monat verdient.
Ist bei dieser Abrechnungsgeschichte das Leistungsdatum oder das gestellte Rechnungsdatum massgebend?
VG
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  #4  
Alt 10.05.2010, 11:15
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
1.120 € hören sich nicht gerade danach an, als hättest Du dafür weniger als 15 Stunden wöchentlich gearbeitet.
Das war vielleicht etwas undeutlich von mir geschrieben
Das sollte heissen "im Monat eins" 120€ ;-)

vg
Fuchur
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  #5  
Alt 10.05.2010, 12:21
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Soweit ich weiß, ist das Eintreffen des Geldes ausschlaggebend für die Anrechnung auf das ALG.
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