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| Hallo, aus diesem interessanten Forum brauche ich dringend Hilfe: Ich bin seit Mitte des letzten Jahres arbeitslos und habe kurz danach für 5 Monate eine nebenberufliche Selbstständigkeit angemeldet und ausgeübt. Die Selbstständigkeit ging über weniger als 15 Stunden in der Woche und der monatliche Bruttogewinn ( Umsatz abzgl. Kosten ) lag bei unter 165 Euro. Meine Fragen 1. Bezüglich der Zuverdienstgrenze 165.- heißt es…“ Das darüber hinausgehende Einkommen ist nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf die Leistung des Arbeitslosengeld I anzurechnen“ Das heißt doch aber, dass der Bruttogewinn höher liegen kann, oder? Besonders wenn es um Steuern geht. Nur: Welcher Steuersatz wird dem zugrunde gelegt?? Hatte man Einkommen und ggf. eine Abfindung liegt der pers. Steuersatz schnell bei über 40 %. Dann könnte der Bruttogewinn auch bei über 250 Euro liegen, oder? 2. Wie erfolgt der Einkommensnachweis ? Ich musste bislang keine monatlichen Verdienstnachweise erbringen. Jetzt schließe ich die Selbstständigkeit mit einer (Jahres-) Einnahmen-/Überschussrechnung ab. Reicht dies? 3. Hinsichtlich des Zuverdienstes: Wird hier dann bei der Beurteilung der Anrechnung auf ALG 1 der Gesamterfolg der Tätigkeit gesehen ( 5 Monate x 165 = 825 ) oder auf den Erfolg jeden einzelnen Monats ( max 165.- ) abgestellt ? Vielen Dank für Eure Hilfe!! |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zuverdienstgrenze ? | awolf3004 | Mini-Jobs | 3 | 15.09.2008 18:51 |