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| • Totale Erschöpfung – 7 Tipps zur Burnout-Prävention |
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#1
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| Hallo, ich habe ein echtes Problem ! Darf die Arge einem die Mietkaution als Darlehen von der Regelleistung abziehen, die ja eigentlich ohnehin schon als Existenzminimum gilt ? Brauche dringend euren Rat ! Bitte helft mir ! |
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#2
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| Hi, vielleicht hilft dir das hier weiter: Hartz-IV Empfänger müssen Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen ALG II : Kaution darf nicht vom Regelsatz abgezogen werden | Mieterverein Witten Sozialrecht / Hartz IV Überblick • Fachanwalt für Sozialrecht Ilona K. Jönsson Es scheint allerdings oftmals anders zu laufen. |
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#3
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| Du hast schon recht. Ich habe mich auch gründlich über dieses Thema erkundigt. Jedoch behauptet der einzige Sozialanwalt in meiner Stadt (ein sehr junger), dass die Kommune gesetzesrichtig handeln würde. Dabei findet man immer wieder im Internet andere Informationen und auch Gerichtsurteile. Kann man auch einen normalen Anwalt nehmen ? |
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#4
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| Hi, ich würd mich an deiner Stelle an ne unabhängige, kostenlose Beratungsstelle in deiner Nähe wenden oder mir alternativ nen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und mich dann rechtlich beraten lassen (Beratungsschein kostet dich 10€, mehr musst du dann für die Rechtsberatung nicht bezahlen). Es sei denn, du hast ne Rechtschutzversicherung, dann kannst du einfach so zum Anwalt wackeln. Wie hoch sind denn die Raten, die sie dir vom Regelsatz abziehen? Nur mal interessehalber.
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#5
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| Also das Amt will mir monatlich 40 € an Kaution abziehen und das über einen Zeitraum von 10 Monaten. Zusätzlich soll ich noch Wasser und Stromkosten an die BEW zahlen. Wenn man bedenkt wie wenig ich ohnehin schon an Regelleistung bekomme, und die mir abgesehen von der Miete zusätzlich noch 103 € im Monat abziehen, dann weiß ich echt nicht, wie ich das hinbekommen soll. Auf einigen Anwaltsseiten und in Gerichtsurteilen habe ich gelesen, dass das Amt eine Kaution nicht als Darlehen von der Regelleistung abziehen darf, da dieses rechtswidrig ist, und das Amt nach Auszug die Kaution ohnehin zurückerhält. |
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#6
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| Ich würde einen Brief an die Arge schreiben, vorrechnen, von was du leben musst und darum bitten, die Kautionsraten nicht mehr bezahlen zu müssen und dabei auf die Rechtsprechung im Internet hinweisen. Das Anschreiben richtest du an: Deine Arge/Jobcenter Kundenreaktionsmanagement Strasse PLZ Deine Stadt Wenn das nicht fruchtet, kannst du immer noch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Zwar neigen Argen manchmal dazu, sich unwissend zu stellen und Gerichtsurteile zu ignorieren, aber das Kautionsthema dürfte hinreichend bekannt sein.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Ich habe heute noch einmal versucht mit meiner Sachbearbeiterin darüber zu sprechen, aber die sagen halt nur, dass sie es nur auf diese Weise machen könnten, und das ich sonst halt keine Wohnung nehmen könnte. Wie kann es eigentlich sein, dass mein Anwalt glaubt, die Argen wären gesetzlich im Recht mit der Kautionssache. Ob es wohl daran liegt, dass es noch ein sehr junger Anwalt ist. Aber ich meine, der hat es doch schließlich auch studiert. Oder haben manche Anwälte wirklich keine Ahnung von so etwas, auch wenn sie vielleicht Anwälte für Sozialrecht sind ? Vielleicht sollte ich mir einfach einen anderen nehmen, oder was meint ihr !?! |
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#9
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| Wenn Du die Möglichkeit hast einen anderen Anwalt zu Rate zu ziehen, dann würde ich das tun. Mal sehen wie dieser die Sachlage beurteilt.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#10
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| Hallo Saphira!, ... es scheint wohl so zu sein dass die entsprechenden Stellen (Argen bzw. Jobcenter) zum einen in ihrer Entscheidung an Durchführungsvorgaben wie z.B. hier gebunden sind in denen es u.A. heißt: Zitat:
http://www.alg-2.info/hilfe/unterkun...z.pdf/download. Zum anderen stehen deine Chancen von der Tilgung während des ALG-II-Bezuges befreit zu werden wohl sehr gut. Hierzu ist allerdings der Rechtsweg zu beschreiten. So du nicht aus eigener Kraft in der Lage bist die erforderliche Mietkaution aufzubringen solltest du dir in diesem Fall unbedingt eine kompetente Rechtsauskunft einholen. Wolf Geändert von derWolf (10.07.2008 um 15:00 Uhr) Grund: ... dann eben so!?! |
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