Wichtige Frage wegen Auto + Arbeit
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Wichtige Frage wegen Auto + Arbeit

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  #1  
Alt 27.05.2010, 19:23
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Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage und bin hier auf euch gestoßen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Und zwar geht es um folgendes.

Mein Partner hat eine neue Arbeit angefangen ende April.
Vollzeit und er bekommt ca. 700 - 800 euro netto.
Nun ist unser Problem dass er ohne Auto nicht zur Arbeit kommt. Unser Auto hat nur noch für Juni TÜV und es kommt nicht mehr durch den TÜV.
Nun meine eig frage. Was kann ich machen?
Kann ich beim Amt einen Antrag auf ein Neues Auto stellen?
Wir haben einen Sohn und haben bisher Hartz4 bezogen. Nun wird es nur noch auf ergänzendes Hartz4 rauslaufen. Ich kann leider erst wieder ab Januar arbeiten gehen, da ich keinen habe, der auf unseren Sohn aufpasst.

Darlehn brauch ich nich stellen, da wir jetzt eh eines stellen müssen, da wir umziehen müssen und wir eins für die kaution brauchen...

Wie wird es jetzt weitergehen? Die reparatur ist auf jeden Fall nicht bezahlbar für uns, da die kiste schon auseinander fällt...
Sollten wir kein neues auto bekommen, verliert mein Partner ja seinen Job wieder... Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist seine Arbeit nicht zu errreichen, zumal er Schichtarbeitet.

Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert geschrieben und vorallem hoffe ich, dass ihr uns helfen könnt.

Lg MamaBastian
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  #2  
Alt 27.05.2010, 23:45
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Hier wäre als erstes zu prüfen, wie die Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr sind.

Die Verkehrsverbünde oder Verkehrsgesellschaften haben meistens eine Internetpräsenz oder eine Internetberatung, wo man die Verbindungsmöglichkeiten abfragen kann.

Was zumutbar ist, kann man in etwa dem § 121 SGB III entnehmen:

SGB 3 - Einzelnorm

Dabei ist aber zu beachten, dass bei ALG II das SGB II gilt und höhere Anforderungen an die Zumutbarkeit gestellt werden (§ 2 SGB II).

Evtl. müsste man die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft mit Kollegen prüfen, eine Umstellung bei den Schichtzeiten oder eine innerbetriebliche Umsetzung.

Natürlich sollte man auch die Arge ansprechen, welche Lösungsmöglichkeiten die Arge sieht.

Bitte Vorsicht bei einer Darlehensaufnahme! Bei Geringverdienern ist eine Schuldentilgung nicht immer möglich und sowas bedeutet immer massiven Ärger und Inkassokosten!

Wichtig: bitte auf keinen Fall selber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen, das sollte man immer dem Arbeitgeber überlassen und auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder sonstwie an einer Kündigung mitwirken.
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MamaBastian (29.05.2010)

  #3  
Alt 28.05.2010, 05:13
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Hier noch was zur Kaution
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Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

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MamaBastian (29.05.2010)

  #4  
Alt 28.05.2010, 18:22
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danke schonmal für eure antworten.

also ich weiss dass der normale schulbus dort hin fährt... bahn gibt es dort keine... also dort fährt nichts hin ausser schulbus... das is n dorf wo er arbeitet.
laufen kann er nich, da es 10 km sind bis dort hin. noch dazu kommt, dass dort das personal ständig wechselt (weil dort einfach keiner freiwillig lange bleibt) dort ist wöchentliches kommen und gehen...

er kommt also wirklich nur hin mit eigenem auto... nachts um 1 fahren keine busse mehr. noch dazu kommt, dass wir ja umziehen und es dann sogar einfache fahrt 17 km bis auf arbeit sind.

wegen der kaution... wir hatten bei der jetzigen wohnung auch nur ein darlehn vom arbeitsamt für die kaution bekommen.

lg
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  #5  
Alt 28.05.2010, 18:29
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achso und er arbeitet immer von: 5uhr - 13 uhr oder von 13 uhr - 1 uhr nachts.

eig ist es von: 6 uhr - 14:30 oder von 14:30 uhr - 23 uhr... also da fahren auf jedn fall keine Busse.

Sie machen eig immer überstunden, es ist bis jetzt noch nicht oft vorgekommen dass sie normal gearbeitet haben.

er könnte auch nicht sagen dass er nur frühschicht arbeiten kann, denn dann wird er eh geschmissen... eine vorraussetzung war, dasss man ein auto hat, damit man auch wirklich immer auf die arbeit kommt... hätten wir das nicht gehabt, hätte er die arbeit gar nicht bekommen.

Wir haben auch erst erfahren dass unser auto nicht mehr durch den tüv kommt, da wir kurz in der werkstatt waren weil sich unsere handbremse ausgehängt hat.

naja, wir werden dann wohl einfach mal ins arbeitsamt gehen und das klären.. ich hoffe, dass wir das alles irgendwie hin bekommen, denn die arbeit möchte er auf keinen fall verlieren, er ist froh endlich mal wieder was gefunden zu haben.
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  #6  
Alt 28.05.2010, 22:41
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Hallo MamaBastian

Hier noch ein link wegen der Kaution
ALG II: Kaution als Darlehen unzulässig | Mieterverein Witten
wie duch dich wehren kannst, wenn die Arge dir ein Darlehen andrehen will, steht da:

Zum Teil wurden ALG II-Abhängigen Erklärungen zur Unterschrift vorgelegt, mit denen sie sich mit dieser Regelung "freiwillig" einverstanden erklären. Verweigern Sie in solchen Fällen die Unterschrift! Bestehen Sie auf Übernahme der Kaution! Wenden Sie sich an die Vorgesetzten des Sachbearbeiters und/oder eine Beratungsstelle. Wenn Ihnen gesagt wird „ohne Unterschrift keine Übernahme der Kaution“ lassen Sie sich das schriftlich geben.


mit H4 und Autokauf kenne ich mich leider oder Gottseidank nicht aus. Sollte es über's Amt nicht klappen wäre auch der Arbeitgeber eine mögliche Anlaufstelle. Zinslos sind Arbeitgeberdarlehen bis zu 2600 € möglich. Höhere Darlehen gehen zwar auch, aber da wird's abrechnungs-/steuertechnisch komplizierter und ihr dürft ja auch nicht eure Abzahlungsmöglichkeiten aus den Augen verlieren.

toitoitoi
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MamaBastian (29.05.2010)

  #7  
Alt 29.05.2010, 22:09
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Eine Frage hätte ich da trotzdem noch, und zwar:
Stimmt es, dass Kaution und Umzugskosten nur übernommen werden können, wenn die Wohnung in der angegebenen Preisklasse liegt?
Bei uns darf nämlich die kaltmiete mit kalten Nebenkosten 350 euro betragen, unsere neue Wohnung kostet jedoch mit kalten Nebenkosten 360 euro, das wären ja dann 10 euro zu viel.
Deswegen denke ich, dass wir keine Kaution bezahlt bekommen.

Eventuell weiss das ja jemand von euch.
Ich danke schonmal
Lg
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  #8  
Alt 30.05.2010, 05:47
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Üblicherweise werden Kaution und Umzugskosten nur dann gewährt, wenn der Umzug erforderlich war und von der Arge/Jobcenter genehmigt wurde.

Zieht ihr aus eigenem Entschluss um, würde ich das als massiven Fehler ansehen.
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  #9  
Alt 30.05.2010, 15:48
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Hallo Bastiansmama,

Nontes Einwand ist berechtigt. Ich bin eingangs davon ausgegangen, dass es sich um einen genehmigten Umzug in eine in jeder Hinsicht angemessene Wohnung handelt. Aber du hast nichts dazu geschrieben, ob das tatsächlich so ist.

Allgemein zur Frage der Umzugskostenübernahme bei Umzug in eine zu teure Wohnung habe ich nur folgenden link gefunden:

Rechtsanwalt in Kiel Blog Archiv Kostenübernahme bei Umzug in zu teuere Wohnung

Den lese ich als unkundiger Laie so:

1. Kostenübernahme nur bei genehmigtem Umzug

2. Die Genehmigung setzt einen (schriftlich) anerkannten Umzugsgrund voraus

3. Wird ein Umzugsgrund anerkannt, darf die Genehmigung zur Anmietung nicht wegen geringfügig zu hoher Miete verweigert werden, wenn man glaubhaft machen kann, dass der Wohnungsmarkt im näheren Umkreis keine günstigere angemessene Wohnung bietet.

4. Wird die Genehmigung zur Anmietung der zu teuren Wohnung erteilt, müssen die anfallenden Umzugskosten zu den gleichen Bedingungen wie bei einer preislich angemessenen Wohnung übernommen werden.

Wer das anders liest, möge sich melden
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MamaBastian (31.05.2010)

  #10  
Alt 30.05.2010, 21:43
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Da kann ich dir nur recht geben wombat.
Ich hab mir mal das ding auch durch gelesen und würde sagen bevor ich von denen das Geld ausleihe, geh ich lieber wo anderst nochmal nach fragen.
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  #11  
Alt 31.05.2010, 13:33
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Der Umzug wurde genehmigt, ja.
Da das Arbeitsamt gesagt hat dass wir unsere Wohnung kündigen müssen, da sie zu teuer ist. Das war ja der Grund warum wir überhaupt umziehen. Der Umzug ging ja sozusagen vom Arbeitsamt aus.

Auf jedn Fall wurde heute beschlossen, dass keinerlei Kaution und Umzugskosten übernommen werden, da die neue Wohnung gering zu teuer ist.

Lg
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  #12  
Alt 31.05.2010, 20:28
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Hallo BastiansMama,

Wir wissen ja nun nicht was bis jetzt bei euch gelaufen ist und wie pressant dieser Umzug ist. Aber rein theoretisch bleiben euch nun folgende Optionen offen:

1. ihr akzeptiert die Entscheidung des Amtes, zieht in die zu teure Wohnung und schneidet euch die Umzugskosten aus den Rippen
Pro: Umzugsproblem gelöst
Kontra: finanziell möglicherweise nicht zu stemmen

2. ihr akzeptiert die Entscheidung des Amtes, zieht aber nicht in die zu teure Wohnung. weil ihr euch die Umzugskosten nicht leisten könnt.
Pro: Thema Umzugskosten vom Tisch
Kontra: Thema Umzug immer noch aktuell

3. ihr legt gegen die Entscheidung des Amtes Widerspruch ein und zieht erst dann in die zu teure Wohnung, wenn die Übernahme der Umzugskosten gesichert ist.
Pro: Wenn’s klappt ist sowohl das finanzielle als auch das Umzugproblem gelöst
Kontra: Wenn’s nicht klappt, steht ihr wieder bei Punkt 1 oder 2, je nachdem ob die Wohnung noch verfügbar ist, wenn das Amt sich für oder gegen die Übernahme der Umzugskosten ausspricht.

Welches Pro oder Kontra für euch schwerer wiegt, kann man im Rahmen eines Forums nicht beurteilen, dass müsst ihr selber abwägen oder ihr holt euch Hilfe bei einem Sozialverband vor Ort.

Solltet ihr euch für den Widerspruch entscheiden, dafür gibt’s keine nennenswerten Formvorschriften. Ein Text wie z.B. der untere würde ausreichen, um das Amt zur Prüfung zu verpflichten, ob der Ablehnungsbescheid rechtens ist.

Ablehnungsbescheid vom Datum
Ihr Aktenzeichen ...


WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir gegen den o.g. Bescheid Widerspruch ein, da wir der Auffassung sind, dass die Ablehnung unseres Antrags auf Übernahme der Umzugskosten rechtswidrig ist und zudem im Falle dieses von der Agentur für Arbeit veranlassten und genehmigten Umzugs dazu führt, dass unser Existenzminimum nicht mehr sicher gestellt ist.

Aus diesen Grund ist unserem Widerspruch abzuhelfen.

mit freundlichen Grüßen

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  #13  
Alt 31.05.2010, 20:54
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Gib mir bitte mal den Wohnort....Es hat sich da einiges geändert,bei den KDU Kosten...Aber dafür brauche ich die Stadt.
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  #14  
Alt 02.06.2010, 12:58
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Wir kommen aus Hassfurt und wollten nach Zeil am Main ziehen... Da ist das selbe Amt zuständig, sind nur 7 km weiter.
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