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#1
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| Aufgabe des Jobcenter ist es, Hartz-IV Beziehern neue Jobangebote zu vermitteln. Wenn diese dann nicht angenommen werden, kann es zu Sanktionen kommen. Jedoch bekam eine Berlinerin, die Hartz-IV erhält, Recht. Sie sollte eine 38,5-Stunden-Vollzeitstelle für ca. 900 Euro brutto annehmen. Da dies weniger als der Regelsatz ist, hat die Bezieherin das Jobangebot abgelehnt. Das Sozialgericht Berlin (Az: S 55 AS 24251/11 ER) urteilte und stimmte zu: Der sittenwidrige Job liegt trotz Vollzeitbeschäftigung des Bruttolohns unterhalb der Grundsicherung.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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#2
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| Hmmm... das wären rund 5,62 € / Stunde brutto. Eine gute Nachricht für alle Friseure/Friseurinnen fast überall in Deutschland, das Amt kann sie noch nicht mal mehr in Tarifstellen zwingen. Denn der Tariflohn geht bei 2,75 € / Stunde brutto (!) los. Tarifspiegel - Friseurhandwerk Es wird also spannend nach diesem Urteil für alle "sittenwidrige" Tarifverträge. |
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#3
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| Vorsicht! Das Urteil gilt nur für Berlin, und ist abgestimmt auf den konkreten Fall. Da es sich um ein Sozialgerichtsurteil handelt, heisst das, dass der Hilfeempfänger erstmal sanktioniert wurde und sein Recht vor Gericht erstreiten musste.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#4
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| Ärgerlich dabei ist die Tatsache das es zwar schön ist wenn man dann Recht bekommt, aber erstmal wird sanktioniert. Und wovon lebt man dann in der Zeit bis zum Gerichtsentscheid?
__________________ ssk24 |
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