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#1
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| Hallo zusammen, ich weiß nicht ob mein Thema hier reinpaßt, aber ich versuchs einfach mal. Ich bin seit dem 01.12.11 ALG I Empfänger. Nach einem intensiven Gespräch mit meinem Berater sprach ich eine Umschulungsmaßnahme (Fahrlehrer) an, in der ich eine Möglichkeit sehe, mich wieder in den Arbeitsmarkt zuintegrieren. Das Wieso, weshalb, warum, begründete ich ihm auch entsprechend. Grundsätzlich stand er dem offen gegenüber, konnte bloß noch keine Entscheidung treffen, weil zum Zeitpunkt des Gespräches über die Gelder 2012 wohl noch nicht entschieden war. Jetzt wechselt mein Berater zum Jahresende, d.h. ich bekomm im Januar einen Neuen, dem ich dannn das auch alles nochmal vorbeten werde. Was mache ich aber, wenn er meine Bitte dann ablehnt ? Wie verhält man sich dann? Meine Überlegung war, mir diese Ablehnung schriftlich geben zu lassen und dann darauf Widerspruch einzulegen und ggf. zu Klagen. Wer war von Euch schon mal in dieser Situation und kann mir vielleicht ein paar Tips geben, wenn es denn soweit kommt? Ich meine wenn man eine 46-Jährige Köchin zu einem Personenschutzlehrgang in Berlin schickt sponsored bei ARGE.... Kurz zu mir, ich bin 48 Jahre, habe bereits in einem anderen Bereich in der freien Wirtschft unterrichtet und auf eigene Kosten im vergangenen Jahr auch meine Ausbildereigungsprüfung auf den Weg gebracht, um mich im Lehrbereich zu festigen. Der Wunsch der Umschulung zum Fahrlehrer wurde auch in der Eingliederungsvereinbarung mit aufgenommen. Alles natürlich unter der Voraussetzung, das ich aufgrund meiner Bewerbungen bis dato dann noch keine neue Arbeit habe, wovon aber derzeit auch auszugehen ist. Mit einem Dank für Eure Tips und Anregungen wünsche ich allen noch eine schöne Zeit zwischen den Jahren. Gruß Michael |
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#2
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| Du bekommst jetzt 12 Monate lang ALG I und das war's. Umschulung? Wohl eher nicht, das müsste schon begründet werden. Weiterbildung nach § 77 .... SGB III, Bildungsgutschein, mit viel Glück. 48? Für die Agentur bist du Grabgemüse. Man kann dir keinen Trost spenden, und Hoffnungen zu wecken wäre eher schädlich. Wenn du dich auf das "Arbeitsamt" verlässt, bist du verlassen. Noch etwas: Agentur für Arbeit und Jobcenter (früher: Arge) sind zwei verschiedene Baustellen, die muss man fein auseinanderhalten, da zwei verschiedene Rechtskreise greifen. Agentur für Arbeit = Versicherungsleistung aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung = ALG I = SGB III Jobcenter = steuerfinanzierte Sozialleistung (Sozialhilfeform) = ALG II = SGB II Die von dir zitierte 46jährige Köchin hat mit Sicherheit keinen Personenschutzlehrgang gesponsert bekommen, allenfalls einen Kurs nach § 34a GeWo, heisst: Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit als Wachmann, Kosten des Lehrganges ca. 500€. Wenn du selber mit einer längeren Arbeitslosigkeit rechnest, würde ich mich vorsichtshalber auf ALG II vorbereiten. Das heisst in erster Linie, den Lebensstandard und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen herunterschrauben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen dank für Deine Antwort, aber ganz so schwarz wie Du sehe ich es nicht, wenn ich mir den § 77 SGB III anschaue. Man kann gefördert werden, wenn 1.) ...die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.... Das ist glaub ich unstritig, aufgrund mkeines Alters und meines beruflichen Werdegangs. 2.) ...vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist ... Hat stattgefunden und mein bisheriger Berater fand die Idee auch förderungsfähig. 3.) ...die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind... Logisch das es sich nur um eine von der ARGE zertifizierte Maßnahme handeln darf und das ist der Fall beim Fahrlehrer. Es ist nicht das Problem Arbeit zu finden. Sondern mir geht es eher darum die Chance der Arbeitslosigkeit zu nutzen, um sich nochmal eine berufliche Basis aufzubauen. Um nicht wieder heute den Job und morgen den anderen und übermorgen wieder einen anderen Job zu machen. Und ich muß Dich enttäuschen. Die Köchin war bei einer Akademie für PS und hat dort die Ausbildung gemacht und NICHT nur den § 34 a. Der ist natürlich mit integriert, aber die PS-Ausbildung geht natürlich noch wesentlich weiter. Nur dumm das in der freien Wirtschaft keine PSler mehr in diesem Alter gesucht bzw. eingesetzt werden. Da ich selbst ehemaliger PSler vom LKA bin und auch schon als freier Dozent den § 34 a unterrichtet habe weiß ich wovon ich spreche. Also völliger Blödsinn so jemanden in so einen Kurs zu stecken. Aber ich hatte auch in meinen § 34 a Kursen auch schon Leute zu sitzen, die den Schein schon hatten und die Arge der Meinung war, die sollten nochmal den Kurs besuchen um bessere Vermittlungschancen zu haben. So kann man natürlich auch Geld verschwenden. Und im übrigen so ein Kurs gibt es auch schon günstiger. Aber leider hat das irgendwie meine Frage, wie ich mich Verhalten soll, falls mein Begehren abgelehnt wird, nicht wirklich beantwortet.
__________________ ssk24 |
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#4
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| Hab noch einen Zusatz vergessen. Es gibt ja noch den Abs. 2 vom § 77: 2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, Da meine Berufsausbildung mittlerweile 28 Jahre her ist und ich in meinem Ausbildungsberuf nicht mehr gearbeitet habe und auch sonst in keinem Ausbildungsberuf anderer Art tätig war, dürfte das wohl zu treffen.
__________________ ssk24 |
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#5
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| Das mit der Köchin ist natürlich ein Hammer, vermutlich ist das einige Zeit her, solche Possen laufen heute nicht mehr. Oder sind dann als Betriebsunfall anzusehen. Die Fahrlehrerschulung setze ich mal so mit mindestens 6000,--€ an, das wird die Agentur nicht bezahlen wollen. Die werden sich an deinem bisherigen Berufsprofil orientieren, offensichtlich hast du ja einen ordentlichen Background, und werden dich durch die 12 Monate ALG I schleusen. Dann ist für die der Fall gegessen. § 121 SGB III Zumutbarkeit Arbeitsaufnahme Einen Berufsschutz gibt es nicht mehr. Die Zumutbarkeit von Arbeit richtet sich nach dem § 121 SGB III, Vermittlungsangeboten ist Folge zu leisten und eine Arbeitsablehnung ist nur sehr begrenzt möglich. Wenn du etwas erreichen willst, solltest du eine juristsiche Beratung in Anspruch nehmen, Fachanwalt für Sozialrecht. Der müsste prüfen, ob du überhaupt einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung oder Weiterbildung hast, und meine Meinung dazu wäre, dass du vorerst auf Granit beisst. jenachdem, wie die Beratung ausfällt, würde ich dann so vorgehen, dass ich mir einen Job besorge, der mich zumindest über Wasser hält, der aber meinen Anspruch auf ALG I schont. Denn da jetzt das ALG I bewilligt wurde, verjährt nicht verbrauchter Anspruch erst in vier Jahren. ALG II scheint für dich zunächst auch keine Option zu sein, ich gehe davon aus, dass du derzeit die Bedürftigkeitskriterien noch nicht erfüllst und dass erst Vermögen abgeschmolzen werden muss. Deine Situation sieht meiner Ansicht nach so aus: 1. Auf das Goodwill der Agentur darf man nicht warten, denn durch Zeitablauf bist du da nach 12 Monaten raus. Die Agentur lässt dich einfach schmoren, das Problem hat sich dann von selber erledigt. 2. ALG II ist vermutlich vorerst keine Option, würde dich dann auch nicht weiterbringen, siehe dazu § 2 SGB II. 3. ich denke, dass du über genügend eigenes Potential verfügst, denke über Möglichkeiten nach, aber ohne Agentur für Arbeit.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Dank Dir für Deine ausführliche Antwort. Ja die Situation ist schon echt ****. Den eigentlich komme ich aus der Personalführung und hab alles im Außendienst erldegit, was damit zu tun hat. Nannte sich dann Gebietsleiter, Gebietskoordinator usw. . Unter Strich war es immer Personalverantwortung, Umsatzverantwortung (bis zu 1 Mio.) usw.. Und es gibt durchaus Jobs, die dem auch ähneln. Problem dabei ist nur, mir fehlt die entsprechende Qualifikation, also sprich Studium o.ä. was jetzt schon fast permanent gefordert wird. Und wenn es um die Zumutbarkeit eines neuen Arbeitsplatzes geht sagte mir mein Berater folgendes: Ein Arbeitsplatz wäre unzumutbar, wenn ich in den ersten drei Monaten 20% weniger verdienen würde als vorher, nach sechs Monaten wären es 30 % usw. . Da guckte ich nicht schlecht. das hatte mir noch nie einer erzählt. Theoretisch hätte ich sofort die Möglichkeit im Securitybereich wieder anzufangen, als Normalo. Das heißt dann ca. 240 Stunden für ungefähr 1450,-€ BRUTTO (hab ich schon hinter mir) . Nicht das ich ein Problem mit 240 Stunden habe, aber mit der Entlohnung. Mein ALG I liegt jetzt bei 1400,-€. Verstehst was ich meine. Nun ich wert mal den Januar und das nächste Gespräch abwarten und halte Dich/Euch dann auf dem laufenden. Bis die Tage Gruß Michael P.S. Die Fahlehrerschulung kostet übrigens mit allem drum und dran ca. 18.000.-€, ohne Unterkunft :-)
__________________ ssk24 |
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#7
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| Also die Fahrlehrerschulung kannst du dir abschminken, 18.ooo,- Teuronen rückt die Agentur nicht heraus. Vor allem nicht bei deinem Profil. Und wenn du die Gelegenheit hast, im Securitybereich unterzukommen, würde ich das machen, auch wenn es im vergleich zum ALG unwirtschaftlich ist. Die Stellung würde ich dann als Aussichtsturm betrachten, wo man sich relaxed umschauen kann, was sich anbietet. Als Normalo bist du da völlig überqualifiziert, aber das kann man dem nächsten Arbeitgeber als Praxistest darlegen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du dich mit der Agentur für Arbeit anfreunden kannst, die AfA ist vom anderen Stern und wenn du die mehr als ein paar Wochen ertragen sollst, brauchst du ein Carepaket mit Würfelzucker und Baldrian.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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