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| Hallo, wir haben eine sehr eigenartige Regelung der Urlaubstage. Für die Tage Mo bis DO werden jeweils 1,1 Tage angerechnet, für den Freitag werden 0,6 Tage gerechnet. Leider gibt es keine schriftliche Vereinbarung (Betriebsvereinbarung) zum Thema Urlaub oder Arbeitszeitregelung. Natürlich macht diese Regelung keinen Sinn, zumal man mit Gleitzeit arbeitet. Nachdem ich von zu Hause aus Aussendienst mache (ich bin über 300 km von der Fa. weg) und keine Gleitzeit habe, eigentlich gar keine andere Regelung als dass im Arbeitsvertrag 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben sind, nervt mi8ch diese Regelung extrem. Es bleiben dann 3,3 Tage Urlaub am Jahresende übrig, oder ich kann den Montag nicht mehr frei nehmen, weil ich nur noch 1 Tag Urrlaub habe .... Es ist schon verwunderlich, wenn Leute an einem Tag mehr als einen Tag arbeiten können, aber ein Urlaubstag sollte doch für einen Arbeitstag ausreichen, oder? Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Lage aus? Tower |
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