1 Jahres Vertrag abschließen dann kündigen ?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


1 Jahres Vertrag abschließen dann kündigen ?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 01.09.2009, 12:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
drafix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard 1 Jahres Vertrag abschließen dann kündigen ?


Hallo,

ich bin neu hier und noch total unerfahren.

Ich bin 23 Jahre alt und habe folgendes Problem:

Ich habe mich bei einem Call Center beworben und dort erfahren, dass ich einen 1 Jahresvertrag kriege. Sprich: ab dem 15.September wäre ich demnach für 1 Jahr an das Call Center "gebunden".

ABER: Ich möchte ab dem 01.08.2010 eine Ausbildung anfangen (wofür ich mich gerade bewerbe).

Meine Frage: Kann ich den Arbeitsvertrag beim Call Center, sagen wir mal zum 01.07.2010 kündigen (problemlos kündigen) und meine Ausbildung anfangen ?

Ich habe erfahren, dass ich eine Sperre für das Arbeitslosengeld kriegen würde, wenn ich frühzeitig kündigen würde...Dieses bräuchte ich aber nicht, weil ich ja die Ausbildung hätte.

Und meine andere Frage: Wenn ich den Vertrag für die Ausbildung schon in 3 Monaten unterzeichne, aber noch in dem Vertrag des call centers bin, kriege ich dann Probleme ? Geht das überhaupt ?



Danke schonmal für die Antworten !


Lieben Gruß

drafix
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 01.09.2009, 12:35
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hast Du den Vertrag mit demCall Center denn schon unterschrieben?
Wenn "ja" bitte folgende Fragen beantworten:

Ist es ein zeitlich befristeter Vertrag?
Sind Kündigungsfristen vereinbart, und wenn ja welche?

Ist der Vertrag noch nicht unterschrieben:

Mit dem Call Center von Anfang an eine kürzere Laufzeit vereinbaren oder darauf achten, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht nämlich in der Regel keine Kündigung während der Laufzeit vor.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 01.09.2009, 13:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
drafix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Herzlichen Dank,

nein der Vertrag ist noch nicht unterschrieben.
Bei Verträgen bin ich immer vorsichtig, deshalb wollte ich das nur schonmal wissen.

Ich habe diesen Freitag ein Vorstellungsgespräch und möchte dafür vorbereitet sein

Ok, also werde ich versuchen eine Verkürzung des Vertrages oder eine Kündigungsfrist zu vereinbaren. Was ich weiß:

Es gibt eine 6 monatige Probezeit in der ich normal bezahlt werde. Davon eine 3 Monate "Urlaubssperre"...

Ist es gesetzlich vllt. vorgeschrieben, dass ich in jeder Probezeit kündigen darf ?


Danke schonmal


Lieben Gruß

drafix
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 01.09.2009, 15:25
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von drafix Beitrag anzeigen
Ist es gesetzlich vllt. vorgeschrieben, dass ich in jeder Probezeit kündigen darf ?
BGB 622 (3)
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 01.09.2009, 19:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
drafix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Super Danke !!!

Dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen

Super Forum !
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 03.09.2009, 20:00
Benutzerbild von Loser
Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Karlsruher Raum
Beiträge: 55
Bedankte sich: 0
2 Danksagungen in 2 Beiträgen
Loser befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,
soweit stimme ich zu, aber nicht vergessen im neuen Job hast du Probezeit.
Du musst dich glaube ich 3 Monate vor Ablauf der Probezeit Arbeitssuchend melden, wenn du vorher eine Stelle gekündigt hast.
Weis da jemand mehr darüber??
mit freundlichem Grinsen
Loser
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 04.09.2009, 05:55
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Du musst dich glaube ich 3 Monate vor Ablauf der Probezeit Arbeitssuchend melden, wenn du vorher eine Stelle gekündigt hast.
da man nicht weiss, ob und wann man in der Probezeit gekündigt wird, bleibt man am besten während der Probezeit arbeitsuchend gemeldet. Dierse Arbeitsuchendmeldung ersetzt aber nicht die sofortige Arbeitslosmeldung im Falle des tatsächlichen Arbeitsplatzverlustes.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag Fez Arbeitsverträge 2 13.07.2009 17:00
befristeten Vertrag kündigen Marge3112 Arbeitsverträge 2 11.03.2009 13:56
Nebenjob ohne Vertrag kündigen spielmit Arbeitsverträge 0 10.11.2008 14:04
Befristeter Vertrag - sachlicher Grund ist gelogen - rechtwidrig??? biggi1818 Arbeitsverträge 3 14.02.2008 12:27
Krankenkassenvertrag kündigen vor Antritt der Mitgliedschaft Terence Allgemeine Fragen 4 16.05.2007 19:55


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.