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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und noch total unerfahren. Ich bin 23 Jahre alt und habe folgendes Problem: Ich habe mich bei einem Call Center beworben und dort erfahren, dass ich einen 1 Jahresvertrag kriege. Sprich: ab dem 15.September wäre ich demnach für 1 Jahr an das Call Center "gebunden". ABER: Ich möchte ab dem 01.08.2010 eine Ausbildung anfangen (wofür ich mich gerade bewerbe). Meine Frage: Kann ich den Arbeitsvertrag beim Call Center, sagen wir mal zum 01.07.2010 kündigen (problemlos kündigen) und meine Ausbildung anfangen ? Ich habe erfahren, dass ich eine Sperre für das Arbeitslosengeld kriegen würde, wenn ich frühzeitig kündigen würde...Dieses bräuchte ich aber nicht, weil ich ja die Ausbildung hätte. Und meine andere Frage: Wenn ich den Vertrag für die Ausbildung schon in 3 Monaten unterzeichne, aber noch in dem Vertrag des call centers bin, kriege ich dann Probleme ? Geht das überhaupt ? Danke schonmal für die Antworten ! Lieben Gruß drafix |
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#2
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| Hast Du den Vertrag mit demCall Center denn schon unterschrieben? Wenn "ja" bitte folgende Fragen beantworten: Ist es ein zeitlich befristeter Vertrag? Sind Kündigungsfristen vereinbart, und wenn ja welche? Ist der Vertrag noch nicht unterschrieben: Mit dem Call Center von Anfang an eine kürzere Laufzeit vereinbaren oder darauf achten, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht nämlich in der Regel keine Kündigung während der Laufzeit vor.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Herzlichen Dank, nein der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Bei Verträgen bin ich immer vorsichtig, deshalb wollte ich das nur schonmal wissen. Ich habe diesen Freitag ein Vorstellungsgespräch und möchte dafür vorbereitet sein Ok, also werde ich versuchen eine Verkürzung des Vertrages oder eine Kündigungsfrist zu vereinbaren. Was ich weiß: Es gibt eine 6 monatige Probezeit in der ich normal bezahlt werde. Davon eine 3 Monate "Urlaubssperre"... Ist es gesetzlich vllt. vorgeschrieben, dass ich in jeder Probezeit kündigen darf ? Danke schonmal Lieben Gruß drafix |
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#4
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| Zitat:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Super Danke !!! Dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen Super Forum ! |
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#6
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| Hallo, soweit stimme ich zu, aber nicht vergessen im neuen Job hast du Probezeit. Du musst dich glaube ich 3 Monate vor Ablauf der Probezeit Arbeitssuchend melden, wenn du vorher eine Stelle gekündigt hast. Weis da jemand mehr darüber?? mit freundlichem Grinsen Loser |
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#7
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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