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#1
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| hallo zusammen. habe mal eine frage bzgl. meines arbeitsvertrages, den ich gestern zugeschickt bekommen habe. da steht unter punkt 1 bzgl. beginn und beendigung des arbeitsverhältnisses, dass der vertrag auf ein jahr befristet wurde. im vorstellungsgespräch wurde mir allerdings letzte woche mitgeteilt, dass es eine unbefristete stelle wäre´, sie aber aufgrund der eigenen sicherheit erstmal auf 1 jahr befristen und man nochmal über das arbeitsverhältnis spricht und dann in ein unbefristes verhältnis übernommen wird. in dem vertrag steht aber nun folgendes, und ich frage mich ob nicht der satz, den sie mir mündlich gesagt haben bzgl. übernahme, nicht wenigstens schriftlich fixiert werden müßte?!: "Das Arbeitsverhältnis beginnt zum 01.09. und endet mit Ablauf des 31.08.2010, ohne dass es einer Kündigung bedarf" Zum anderen habe ich noch eine Frage zur Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. In meinem Vertrag steht folgendes dazu: "Ist Frau *** infolge auf Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert OHNE DASS SIE EIN VERSCHULDEN TRIFFT, so erhält sie ene Gehaltsfotzahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen" Was ist damit gemeint? Für mich hört sich das so an, als ob ich nur Gehaltsfortzahlung erhalte, wenn ich keine Schuld an meiner Krankheit habe. Aber was ist wenn ich z.B. einen Unfall selbst verursache? Dann bekomme ich keine Lohnfortzahlung, oder wie ist das zu verstehen? Wäre das rechtens? |
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#2
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| Hallo Gina, ... das ist alles so in Ordnung.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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