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#1
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| hallo zusammen meine frage ich habe nach 2jähriger befristeter zeit einen vollzeitvertrag bekommen jedoch ist dies ein 30 stunden vertrag soll heissen ich gehe nach wie vor 8 std am tag arbeiten wovon jedoch nur 6 bezahlt werden die restlichen stunden kommen aufs zeitkonto und die stunden "sollen" in beschäftigungsschwächeren zeiten abgefeiert werden...fakt ist das wenn ich keine stunden abfeiere und normal durcharbeite am monatsende ca 300-400 € weniger in der lohntüte sind wenn ich allerdings noch stunden dazu abfeier wird für diese zeit nur das grundgehalt ausgezahlt soll heissen es sind bis zu 600 € weniger drin nun die frage gibt es für diese "beschäftigungsschwächere" zeit irgendwelche staatlichen hilfen? eigentlich wäre das nicht so das große problem da unser kind im sommer in den kiga kommt und meine frau wieder mitarbeiten wollte nun hat sich aber das nächste kind angekündigt (wenn ich den erwische der das war :-) und das mitarbeiten wird flach fallen...ich hoffe das der vertrag nach einem jahr hochgesetzt wird so wie es bei vielen kollgen vor mir auch der fall war...diese haben sich größtenteils allerdings meistens auch nicht damit beschäftigt da sie nahezu alle junggesellen sind und sich über die zusätzlichen knappen 3 monate frei eher gefreut haben... für tips oder ratschläge wäre ich sehr dankbar mfg Muh^ |
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#2
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| Zeitarbeit, ja? Für euch kommt bei Bedürftigkeit ALG II (Arge/Jobcenter) in Frage. Stelle einfach sofort einen Unterstützungsantrag, mehr als ablehnen kann man den nicht. Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de Sollte der Antrag abgelehnt werden, kannst du Wohngeld beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Muhkuh481 (13.03.2010) | ||
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#3
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| hi nein ist keine zeitarbeitsfirma ist ein mittelständische unternehmen bei uns am ort aber schonmal danke für die schnelle antwort wieviel darf ich denn verdienen damit ich den antrag durchbekomme bzw wohngeld bekomme? |
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#4
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| Wohngeld bekommst du, wenn du wenig verdienst, aber entweder nicht bedürftig im Sinne des SGB II bist oder knapp darunter. Wohngeld ist keine Bedüftigenersatzleistung. Ist dein "Bedarf" nicht ausreichend gedeckt, kommt ALG II zum Tragen. Wie hoch dein/euer Bedarf ist, hängt von euren individuellen Rahmenbedingungen ab: Verdienst, Zahl der Kinder, Wohnungsmiete. Evtl. kommt für euch auch Kinderzuschlag in Frage. http://www.arbeitsagentur.de/Navigat...chlag-Nav.html
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Muhkuh481 (13.03.2010) | ||
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#5
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| Zitat:
hier der link zur tabelle Wohngeld Einkommen - Wohngeldtabelle - Freibeträge |
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#6
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| hallo nochmal also für wohngeld verdiene ich noch zu viel...habe mir das in WG rechnern mal durchgerechnet und mehrere foren durchwühlt... |
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