Abmahnung durch einen Tag Krank ohne Krankmeldung
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Abmahnung durch einen Tag Krank ohne Krankmeldung

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  #1  
Alt 19.09.2011, 13:50
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Hallo Leute,
ich mache hier einen Thema auf was schon zigmal schon bestimmt besprochen wurde. Ich habe auch vieles im Google dazu gefunden. Ich weiss an meiner Beispiel aber nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.
Also ich habe am 02.09.11 einen Tag krank gemacht, habe das auch vor dem Arbeitsbeginn der Firma gemeldet. Mir ging es im laufe des Tages wieder gut und ich war nicht beim Arzt. Das habe ich meinen Vorgesetzten telefonisch mitgeteilt. Nächste Tag bin ich wie gewohnt zu Arbeit gegangen. Soweit alles gut.

Am 12-9-2011 schreibt meine Arbeitgeber mir folgenden Abmahnung wegen arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung:
Sehr geehrter Herr ...
wir müssen Sie leider an die Einhaltung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten erinnern.
Ihre seit dem 02.09.2011 bestehende Arbeitsunfähigkeit haben Sie bis heute nicht durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nachgewiesen.
Sie haben sich in Ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet, im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung spätestens am Folgetag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das wäre im vorliegenden Fall der 03.09.2011 gewesen.
Sollten Sie künftig in vergleichbarer Art und Weise gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, ggf. sogar mit der außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsvertrages rechnen.
Ein Durchschlag der Abmahnung wurde in Ihre Personalakte genommen.



Im Arbeitsvertrag unter §7 Krankeit steht:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unter Angabe der gründe unverzüglich anzuzeigen.
Der Arbeitnehmer hat eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer - unabhängig von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit - verpflichtet, unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Solange der Arbeitnehmer die erforderlichen Nachweise nicht bringt, ruht der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsengelts. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.


Jetzt ist meine Frage, handelte die Firma korrekt oder kann ich mich der Abmahnung wiedersprechen?
Es steht ja im Entgeltfortzahlungsgesetz:
''Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. ''
Soweit ich es verstanden habe wird dies Vertraglich nicht wiederlegt. Liege ich falsch oder kann ich einen Wiederspruch legen?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Mühen
MFG
Ceto
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  #2  
Alt 19.09.2011, 17:12
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Standard AW: Abmahnung durch einen Tag Krank ohne Krankmeldung

Weißt du Ceto, zum einen hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben der genau dies aussagt, zum anderen solltest du dir Gesetzestexte vollständig durchlesen...

Zitat:
§ 5 EntgFG

Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 19.09.2011, 18:19
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Japp - damit wirst Du jetzt leider leben müssen. Zukünftig einfach immer zum Arzt gehen und eine entsprechende Bescheinigung abgeben, um solchen Ärger zu vermeiden.
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  #4  
Alt 20.09.2011, 12:36
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Standard AW: Abmahnung durch einen Tag Krank ohne Krankmeldung

Ok, ich habe noch eine Frage. Das ist nicht das erste mal das sowas passiert. Das gleiche ziehe ich seit 4 Jahren durch (wenn es mir nicht gut geht, mach ich mal halt nen Tag Krank).
Bis heute wurde ich deswegen nicht abgemahnt, nur weil die Firma Personal entlassen will, gehen sie jetzt diesen Weg.
Also da Sie seit Jahren diese Methode nicht benutzt haben, muss ich doch irgendeine Chance dagegen haben oder was meint Ihr?

Gruss
Ceto
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  #5  
Alt 20.09.2011, 12:41
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Nein, du hast da keine Chance. Bitte halte dich punktgenau an deinen Arbeitsvertrag und an die vereinbarten Pflichten.

Du sagst es selber: der Arbeitgeber sucht Entlassungsgründe.
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Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
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Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
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was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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