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#1
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| Guten Tag, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit 20 Jahren. Jetzt habe ich einen Antrag auf Stundenerhöhung gestellt, der mir auch für 1 Jahr befristet gewährt worden ist. Mit wurde ein Änderungsvertrag mit der neuen Arbeitszeit zugestellt. Jetzt weiß ich aber nicht, ob dann mein alter Vertrag (Kündigungsschutz usw) hinfällig ist. Ist ein Änderungsvertrag ein Neuvertrag? Gelten in dem neuen TÖVD dann für mich andere Bedingungen? |