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#1
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| sorry wusste nicht wohin mit... es ist mir nun schon 2x passiert das mein neuer arbeitgeber, einfach an meinem freien tag anruft und möchte das ich arbeiten komme. ich habe mehr als einen tag in der woche frei, das wäre auch nicht das problem, aber immerhin verlasse ich mich auf meine freien tag und plane, bzw möchte mein privatleben nutzen. daherhabe ich die beiden spontan male auch gesgt das ich nicht kommen kann, bzw es war auch wirklich so und ich habe meine termine nicht abgesagt. ist es aber nicht so das es dazu ein gesetz gibt wieviele tage eher man bescheid wissen muss wann man eingesetzt wird? wo finde ich das? ich würde ihm das gerne mal zeigen. danke euch! |
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#2
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| gibt es kein Gesetz. gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Die Aussage würde ich so nicht stehen lassen. Bei Arbeit auf Abruf z.B.: Gemäß §12 Abs. 2 TzBfG gibt es eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen die der AG einzuhalten hat. ANsonsten ist der AN nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet! Die Fristberechnung ergibt sich aus den §§ 186 ff BGB Auch müsste ggf. ein Tarifvertrag geprüft werden der hier event. zum Einsatz kommt. Allerdings Morgens anrufen und dann den MA zur Arbeit bestellen wird so wohl sicherlich nicht möglich sein. |