ag ruft an und ich soll springen
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ag ruft an und ich soll springen

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  #1  
Alt 03.08.2009, 17:58
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Bluna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ag ruft an und ich soll springen


sorry wusste nicht wohin mit...

es ist mir nun schon 2x passiert das mein neuer arbeitgeber, einfach an meinem freien tag anruft und möchte das ich arbeiten komme. ich habe mehr als einen tag in der woche frei, das wäre auch nicht das problem, aber immerhin verlasse ich mich auf meine freien tag und plane, bzw möchte mein privatleben nutzen. daherhabe ich die beiden spontan male auch gesgt das ich nicht kommen kann, bzw es war auch wirklich so und ich habe meine termine nicht abgesagt.

ist es aber nicht so das es dazu ein gesetz gibt wieviele tage eher man bescheid wissen muss wann man eingesetzt wird? wo finde ich das? ich würde ihm das gerne mal zeigen.

danke euch!
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  #2  
Alt 03.08.2009, 18:24
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard In der Hinsicht

gibt es kein Gesetz.

gruss

wellen
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  #3  
Alt 04.08.2009, 09:50
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Zitat:
Zitat von wellen Beitrag anzeigen
gibt es kein Gesetz.
Die Aussage würde ich so nicht stehen lassen.

Bei Arbeit auf Abruf z.B.: Gemäß §12 Abs. 2 TzBfG gibt es eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen die der AG einzuhalten hat. ANsonsten ist der AN nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet!
Die Fristberechnung ergibt sich aus den §§ 186 ff BGB

Auch müsste ggf. ein Tarifvertrag geprüft werden der hier event. zum Einsatz kommt.

Allerdings Morgens anrufen und dann den MA zur Arbeit bestellen wird so wohl sicherlich nicht möglich sein.
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