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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, habe heute meinen Arbeitsvertrag erhalten. Im Vorstellungsgespräch wurde ausgemacht, dass es sich um ein unbefristetes Verhältnis handelt. Allerdings steht im Vertrag rein garnichts darüber. Weder "das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum ..." noch "das Arbeitsverhältnis ist unbefristet". Ist der Vertrag ohne Angabe automatisch unbefristet? Gruß JG |
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#2
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| JG, wenn dein Vertrag keine ausdrückliche Befristung enthält ist er grundsätzlich unbefristet.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo Wolf, lässt sich dies auch anhand eines Gesetzes belegen? Versteh mich nicht falsch. Es ist nicht so, als würde ich dir nicht trauen. ![]() Danke dir! Grüße |
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#4
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| Hallo Kaese, das Gesetz geht davon aus, dass ein Arbeitsverhältnis immer unbefristet ist. Das kann nur explizit im Vertrag anders festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, gilt das Gesetz mit seiner Annahme eines unbefristeten Vertrags.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Eine Befristung bedarf immer der Schriftform damit sie wirksam ist. Siehe dazu §14 TzBfG (4) (4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Fazit: Wenn im Arbeitsvertrag keine Befristung drin steht => dann gibt es auch keine Befristung. Ein umgekehrtes Gesetz (also ein unbefristeter Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform) gibt es so nicht.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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