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#1
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| Hallo ihr, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe momentan einen Teilzeit-Job (50 %), also 20 Wochenstunden, im Angestelltenverhältnis öffentlicher Dienst. Nun wurde mir für ein mehr oder weniger größeres Projekt, für das extra Projektmittel vom Land abgerufen wurden, ein Werksvertrag angeboten. Ich soll das Projekt quasi alleine managen (gut!). Das Ganze bewegt sich im Bereich 300 h auf den Rest des Jahres verteilt, was knappen 38 Arbeitstagen entspricht (bei 8 h/Tag), also keiner Vollzeittätigkeit. Was muss ich jetzt beachten, steuerlich etc.? Muss ich etwas beantragen, Steuernummer oder so? Gilt das als Selbständigkeit? Ich habe gelesen, dass das nur als Selbständigkeit gilt, wenn es Vollzeit ist, was bei mir ja nicht der Fall ist. Ist das richtig? An wen kann ich mich (kostengünstig bitte!) wenden, um weitere Infos zu bekommen, auch wie ich das am Ende vom Jahr steuerlich behandle? Habt ihr Links oder weiterführende seriöse websites, wo ich mich schlau machen kann? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Lieben Gruß tartufo |
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#2
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| Hallo Tartufo, vielleicht hilft dir folgendes PDF etwas weiter http://www.mathnat.uni-kiel.de/forma...rkvertrage.pdf Ich sehe da keine Abhängigkeit von der Anzahl der Wochenstunden bei der Beurteilung der SV-Pflicht sondern eher die Tendenz eine Beschäftigung im Rahmen eines Werksvertrags grundsätzlich als unselbständig zu betrachten. Warum fragst du denn nicht einfach deinen Vertragsanbieter in welcher Form dieses Projekt ablaufen soll? Ist ja auch in seinem Interesse, dies vorab zu klären bzw. zu erklären.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Gesetz zu verstoßen, gibt es noch die Möglichkeit dich telefonisch mit deinem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Die können dir auch auf jeden Fall sagen, ob das Vor-, Nachteile oder sonstiges für dich hat. Aber ich denke, da dieser Auftrag ja von deinem Arbeitgeber kommt, aber lediglich ein Vertrag für die Ausführung der Geschichte notwendig ist (vermutlich um sowohl dich, als auch das Projekt rechtlich und versicherungstechnisch zu schützen), ist das in meinen äuglein keine Selbstständigkeit oder ähnliches. Du bist eigentlich eine 50% Kraft mit einem Vetrag, der es aus rechtlichen Gründen nicht zulassen würde dich das neue Projekt erledigen zu lassen. Würdest ja gegen die Stundenregelung verstoßen muessen... Darum Zusatzvertrag und Du und das Projekt seid in trockenen Tüchern. Denke aber, dass dein Arbeitgeber, wenn er dir so etwas anvertraut auch gerne dazu bereit ist, mit dir darüber zu sprechen, oder? LG Manu |
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