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#1
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| Hallo, folgendes: Eine Freundin von mir ist in einer Pathologie immer nur befristet auf ein Jahr angestellt, diese Anstellung endet nun zum 15.01.2010. Nun hat sie heute einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Da sie jedoch auch nach anderen Jobangeboten sucht, möchte sie nun wissen, ob sie, auch wenn sie den Antrag bereits unterschrieben hat, trotzem zum 15.01.2010 einfach gehen könnte. Oder könnte es sein, dass, wenn ihr Antrag angenommen wird, sie bleiben muss und eine ordentliche Kündigung schreiben muss? Die Frage ist also eigentlich, welchen Bindungscharakter ein solcher Antrag auf Verlängerung hat. Danke schonmal für eure Hilfe |
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#2
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| Wie kann man einen Antrag auf Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer stellen?? In der Regel stellt man eine Anfrage als Arbeitnehmer ob das AV verlängert wird. Dann muss höchstens der Chef bei seinen Vorgesetzten einen Antrag stellen diese Stelle für ein weiteres Jahr besetzen zu dürfen. Also für mich hätte diese Anfrage (oder gerne auch Antrag) noch keinen finalen Charakter. Ein befristeter Arbeitsvertrag kommt dann zustande, wenn er in Schriftform vorliegt und von beiden Seiten unterschrieben wird.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Ruisi, spätestens ein auf diesen Antrag auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages folgende, rechtmäßige Arbeitsverhältnis ist rechtlich bindend, was ich in diesem Zusammenhang jedoch für nebensächlich halte. Wir sprechen hier offensichtlich über öD, hier greift der TVöD der wiederum auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vorsieht. Hierzu bitte nochmals den Arbeitsvertrag lesen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| Was aber nur durch einen Arbeitsvertrag möglich wäre, nicht durch die reine Antragsannahme. Oder täusche ich mich da? Bin nicht so bewandert im ÖD.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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