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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und hab auch gleich einen verzwickte Frage zum Thema Arbeitsrecht. Ich arbeite seit ein paar Jahren bei einer Dienstleistungsfirma (LEIDER)!!! Momantan im 2 Schichtsystem, also Früh und Spatschicht von Montag bis Freitag. Samstags bei gegebener Auftragslage (dann nur Frühschicht). Als Verdienst (Lohn) nehm ich mal ein Beispiel andem ich meine Frage erklären kann. Grundlohn: 7,50€/Std + Anwesenheitsprämie 0,50€/Std + 10% Schichtzulage Macht einen Stundenlohn von 8,80€/Std. Nun meine Frage: Wann wird mir meine Anwesenheitsprämie NICHT gezahlt??? - Im Krankheitsfall - Bei Urlaub - oder bei beidem Ich danke schon mal im vorraus. Michael |
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#3
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| Also in meinem Befristeten Arbeitsvertrag steht: §4 Entgeldzahlung Der Arbeitnehmer erhält eine Bruttogehalt in Höhe 7,50 €uro und eine Anwesenheitsprämie in Höhe von 0,50€uro. Der Lohn ist jeweils bis spätestens zum 3. Werktag des darauffolgenden Monats zur Zahlung fällig. ... Der Lohn ist von meinem Beispiel (oben) genommen. Ich habe ein bischen mehr. Aber auch nicht viel! |