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#1
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| Hallo, ich habe beim Vorstellungsgespräch mit dem AG im falle der Einstellung, ein zunächst zeitlich befristet Arbeitsverhältnis vereinbart. Nun arbeit ich bereits seit Ende März und habe auch schon Gehalt samt Gehaltsabrechnung erhalten, nur habe ich bis heute keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wie lange müsst ich dort so arbeiten, bis ich ein quasi unbefristetes Arbeitsverhältnis hätte? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe! Gruß, Kivas |
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#2
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| Nun eigentlich ist dein Arbeitsverhältnis jetzt schon unbefristet, denn ein befristeter Vertrag Bedarf der Schriftform. Allerdings habe ich schon manches mal gehört, dass dem Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt ein vordatierter Vertrag vorgelegt wird. Die Leute unterschreiben den meistens im Bewusstsein das der Arbeitgeber ein frisches unbefristetes Arbeitsverhältnis relativ problemlos mit einer 4-Wochenfrist kündigen kann. Ich würde mal sagen Füße still halten, wenn du wenigstens ein Monat länger als die mündlich vereinbarte Zeit dort arbeiten willst. Das gleiche gilt wenn du kürzer als die vereinbarte Zeit dort arbeiten willst. Wenn du weder länger noch kürzer dort arbeiten willst, dann sprich den AG darauf an.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort! Klar, werde ich die Füße still halten. Grundsätzlich möchte dort natürlich länger bzw. unbefristet arbeiten. Die Aussicht darauf steht auch gar nicht mal schlecht. Deswegen werde ich auch nicht die Welle machen und unterschreiben, wenn mir ein vordatierter Vertrag vorgelegt werden sollte. Dachte halt, dass es eine Frist von 3 Monaten oder so gibt, bis man quasi festeingestellt ist. So ähnlich wie bei Ausbildungsverträgen, die sich nach Beendigung der Ausbildung und Weiterbeschäftigung in ein unbefristet Arbeitsverhältnis wandeln - ohne Arbeitsvertrag. |
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