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#1
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| Hallo, ich muss nachträglich einen befristeten Arbeitsvertrag über 2 Monate unterschreiben, in dem Arbeitsvertrag gibt es folgenden Punkt, der mich stutzig macht: In den letzten 12 Monaten hat der Arbeitnehmer folgende Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt: Von Bis: Bei: Versichert Ja: bei Krankenkasse: Nein: Hat jemand eine Ahnung was das soll, oder was dahinter stecken könnte?? was ich noch ergänzen möchte: ich will dem Arbeitgeber nicht mitteilen wo ich zuletzt beschäftigt war! Geändert von Sonyx (07.09.2009 um 07:56 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Auf welcher Basis hast Du denn bisher gearbeitet? Mündlicher Vertrag? Auch ein mündlicher Vertrag kann nicht befristet abgeschlossen werden!
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Ja, das war ein mündlicher Arbeitsvertrag, und das ganze ist jetzt im (mehr oder weniger) gegenseitigen Einvernehmen zu ende. Die ganze Geschichte ist zu lang um sie jetzt hier auszubreiten, bin froh das es zu ende ist und der Arbeitgeber hat die Schnauze voll da er eine (sehr) billige Arbeitskraft verliert. |
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#4
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| Hallo Sonyx, ... dann soll das Arbeitsverhältnis also durch diesen nachgeschobenen, eine eigentlich unwirksame Befristung beinhaltenden Vertrag beendet werden. Was deine Eingangsfrage angeht- deine Krankenkasse sollte dein Nocharbeitgeber doch eigentlich kennen, wenn du ihm den vorgehenden Arbeitgeber nicht benennen möchtest dann lass es einfach.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| ja die Krankenkasse kennt er, somit lass ich es einfach frei danke, Sonyx |
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