Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag
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Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag

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  #1  
Alt 13.07.2009, 13:56
Fez Fez ist offline
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Standard Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag


Hallo!

Ich habe einige Fragen bezüglich der Nichtigkeit von befristeten Arbeitsverträgen aufgrund der fehlenden Schriftform bei Arbeitsantritt.

Dies ist die Situation:

Ich mache bei einer Firma ein duales Studium (Ausbildung/Studium kombiniert). Mein Ausbildungsvertrag über drei Jahre soll mit meiner Abschlussprüfung enden. Aus Erfahrung weiß ich, dass meine Vorgänger nach Beendigung des Studiums vorerst einen 6-monatigen befristeten Vertrag erhalten haben, da diese Zeit oft benötigt wird, im Unternehmen eine freie permanente Stelle zu finden.

Nun ist es aber so. Nächste Woche findet meine Abschlussprüfung statt. Den Termin habe ich meinem Ansprechpartner in der Personalabteilung per E-Mail zukommen lassen, da ich während der Theoriephase an der Hochschule von der Arbeit freigestellt bin. Mein ehemaliger Ausbilder ließ mündlich mehrfach verlauten, dass ich nach meiner Ausbildung - wie üblich - erst einmal weiter dort arbeiten solle. Dementsprechend werde ich am Montag nach meiner Abschlussprüfung, denach am Ende meiner Freistellungsphase regulär wieder auf der Arbeit erwartet. Allerdings habe ich noch keinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen.

Aber ein befristeter Arbeitsvertrag benötigt doch eine schriftliche Festsetzung VOR dem Arbeitsanritt, ist das richtig? Dies müsste bedeuten, dass mir ein unbefristeter Arbeitsvertrag zusteht, oder nicht? Darf dieser nachträglich noch befristet werden oder ist eine ordentliche Kündigung nötig? Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung wenn dem fälschlicherweise unbefristeten Vetrag ein auf drei Jahre befristetes Ausbildungsverhältnis zuvorsteht? Dies würde mich gerne interessieren, denn ich weiß dass es auch bei meinem Vorgänger versäumt wurde, vor dem Arbeitsantritt einen schriflichen vertrag festzusetzen, doch der Betriebsrat dem Kollegen erst nachdem er fälschlicherweise einen befristeten Vertrag unterschrieb über seine Rechte informierte.

Mich würde auch generell interessieren, ob es in meiner Situation den Aufwand wert ist, sich über die Nichtigkeit der Befristung zu behangeln, oder dies einfach fallen zu lassen und trotzdem den 6-monatigen Vertrag zu unterzeichnen. ich denke dies kommt vor allem darauf an, wie schnell mir bei einem unbefristeten Vertrag ordentlich gekündigt werden könnte.

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
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  #2  
Alt 13.07.2009, 15:45
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Standard AW: Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag

Hallo Fez,

... bei der Lektüre deines Beitrags kam bei mir zunächst die Frage auf woher Fez denn überhaupt weiß dass er/sie in ein Anstellungsverhältnis übernommen werden soll?!?


Zitat:
Zitat von Fez Beitrag anzeigen
Mich würde auch generell interessieren, ob es in meiner Situation den Aufwand wert ist, sich über die Nichtigkeit der Befristung zu behangeln, oder dies einfach fallen zu lassen und trotzdem den 6-monatigen Vertrag zu unterzeichnen. ich denke dies kommt vor allem darauf an, wie schnell mir bei einem unbefristeten Vertrag ordentlich gekündigt werden könnte.
... genau das scheint mir der Knackpunkt zu sein, was bringt es dir den Verantwortlichen darauf hinzuweisen dass er einen Fehler gemacht hat? Er wird dir möglicherweise/höchstwahrscheinlich zeigen wer am längeren Hebel sitzt und dir eine fristgerechte Kündigung zukommen lassen. Dies dann vermutlich mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, das kannst du aber hier nochmal konkret nachlesen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 13.07.2009, 17:00
Fez Fez ist offline
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Standard AW: Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag

Danke für die Antwort.

Befristet übernommen werde ich auf alle Fälle. Davon gehen zumindest mein Ausbilder, Mitarbeiter und die Personalabteilung aus. Da mein duales Studium dem Unternehmen ja doch eine Ecke gekostet hat, wäre eine Nichtübernahme trotz meiner guten Zeugnisse (im Betrieb und an der Uni) höchst unwahrscheinlich. Vor allem Dingen wenn ich nicht darüber informiert werde. Dann hätte ich wohl schon vor der letzten Uniphase meinen Schreibtisch räumen müssen.

Ja, also scheint die ordentliche Kündigungsfrist in meinem Fall bedeutend kürzer zu sein. Dann doch lieber stillhalten und den Befristeten unterzeichnen.
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