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#1
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| Kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichten, zu unterschreiben, dass man nur die zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung trägt oder sonst mit Abmahnung oder Kündigung rechnen muss? Auch wenn die Bekleidung für die derzeitige Witterung (drückend, heiß) eine Zumutung ist? Oder muss erst jemand einen Hitzschlag bekommen, damit man dagegen vorgehen kann? Danke |
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#2
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| Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Dienstkleidung vorschreiben, insbesondere dann, wenn diese dem Arbeitsschutz oder sonstigen gesetzlichen Auflagen dient. Was ist das für eine Dienstkleidung (Branche) ?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Das wäre in der Gartenbaubranche/ Schwerpunkt Pflege. |
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#4
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| Mitunter kann man mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen und auch der Sicherheitsschuh muss insbesonders bei Verladearbeiten am LKW usw. benutzt werden. Der AG wir hier wohl mit seinen VORSCHRIFTEN am längeren Hebel sitzen und Verweigerern den Garaus machen. ![]() Berufskleidung Berufskleidung oder Berufsbekleidung ist Kleidung, die bei der Ausübung eines Dienstleistungsberufes getragen wird, die entweder das Schützen des Körpers (daher auch Schutzkleidung) oder aber eine eindeutige Erkennbarkeit erfordert. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (26.07.2009 um 14:12 Uhr) |
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#6
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| Was den Arbeitsschutz angeht ist klar... Wozu aber bei 30 Grad im Schatten beim Jäten solche "Dachpapphosen" gut sein sollen...? ![]() Muss man so eine Anweisung unterschreiben? Oder kann man auch bei Nicht-Unterschreiben ne Abmahnung kriegen? |
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#7
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| Müssen muss man fast gar nichts (ausser sterben, da kommt keiner drum rum )ABER: Was man dann tatsächlich auch muss, ist mit den Konsequenzen leben |
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