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#1
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| Hallo Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Firma die mehrere Niederlassungen hat. In seinem Arbeitsvertrag von 2008 steht, dass er in alle Niederlassungen versetzt werden kann. Das wäre soweit kein Problem, da diese dicht beieinander liegen. Nun wird darüber diksutiert ihn in eine andere Niederlassung zu versetzen, die 01.01.2009 neu eröffnet wurde und 60 km entfernt ist. Dies wäre in seinem Fall mit einem Umzug verbunden und daher schwierig. (Familie und Kinder). Meine Frage daher, kann der Arbeitgeber diese Versetzung gegen den Willen des Arbeitnehmers vornehmen obwohl dieser den Vertrag unterschrieb als es diese Niederlassung noch gar nicht gab? Da dies in dieser Firma wohl mehrere Menschen betrifft wäre ich froh um eine Antwort! Quellenangaben die diese Aussage untermauern und dem Arbeitgeber vorgelegt werden können wären super!
__________________ Greetz Dogma Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen: Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. Danny Kaye |
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#2
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| Diese Versetzung unterliegt dem "Billigem Ermessen" des Arbeitgebers. Hierbei muss allerdings jeder Einzelfall eprüft werden. In diesem Fall könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass die Klausel für diesen AN unwirksam ist da: 1: sie eventuell einer AGB-Kontrolle nicht stand hält 2: zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese weit entfernte Niederlassung nicht existiert hat und somit die Tragweite dieser Klauses für den AN nicht erkennbar war. Ich denke dieser AN hätte wohl sehr gute Karten in einem Rechtsstreit. Ich befürchte nur ohne Anwalt geht hier nix.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Zitat:
Wenn ich z.B. an das Rhein-Main-Gebiet mit seinem S-Bahn-Netz denke, sind 60 km eher vernachlässigbar. Es wäre dann möglicherweise eher eine Frage der Fahrtkosten und der Fahrtkostenübernahme durch den Arbeitgeber.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Vielen Dank für eure Antworten. Nahverkehrsnetz kann man denk ich vergessen, da es sich um Schichtarbeit handelt. Zudem denke ich dass der Arbeitgeber keine Fahrtkosten übernehmen will. Also wird wohl der Weg zum Anwalt der einzige richtige Weg sein.
__________________ Greetz Dogma Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen: Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. Danny Kaye |
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#5
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| Hallo zusammen! Hierzu habe ich eine etwas andere Frage. Ich hoffe, dass ich meine Situation nicht allzuschwer formuliert habe!! Meine Situation ist die folgende: Unsere GmbH wurde Übernommen. Diese Übernahme zog einen Wechsel in einen 20 km (P.) und einen 450 km (W.) (vom alten Standort) entfernten Ort nachsich. Unsere Mutterfirma hat ihren Sitz in (W.). Allerdings läuft unser Betrieb in (P.) unter einem anderen Namen. Ist also eine in dem Sinne selbstständige Firma. Ich muss nun 20 km weiter fahren als vorher - kein Problem. Gestern bekam ich meinen neuen Arbeitvertrag. Dieser beinhaltet z.B. eine Vertragsklausel, inder sich der AG das Recht vorbehält, mich für andere zumutbare Arbeiten auch an einem vorrübergehend anderen Ort (z.B. 450 km W.) zu bschäftigen. -Ich bin übrigens Arbeitsvorbereiter auf unbefristete Zeit.- Kann ich eine Änderung z.B auf eine Einschränkung der Dauer herbeiführen??? Und was heißt eigentlich vorrübergehend???Es sollen bereits 2 meiner Kolleginnen die meiste Zeit der Woche in (W.) arbeiten! Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das so einfach ist, da es sich hierbei um eigentlich 2 verschiedene Firmen handelt. > Mo. halbtags in (P.) dann Di-Do ganztägig in (W.) und Fr. halbtägig in (P.)< es ist so eigentlich keine richtige Arbeit mehr in (P.) durchführbar... Die meiste Zeit ist somit von (W.) beansprucht und nicht für den im AV erwähnten Arbeitsort (P.)! Ich befürchte nur, dass mir es da ähnlich ergehen könnte, ohne das ich etwas dagegen tun kann. Ich bitte euch schnellstens um euren Rat und Aufklärung der Rechtlage in diesem speziellen Fall !!! Vielen, vielen Dank im Voraus! |
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#6
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| Kann mir niemand hier raus helfen??? Gr |
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