Arbeitsvertrag 35 Stunden, arbeite nur 30.
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Arbeitsvertrag 35 Stunden, arbeite nur 30.

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  #1  
Alt 03.02.2009, 22:35
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Hallo liebe Gemeinde,

zur Zeit arbeite über eine Zeitarbeitsfirma bei einer anderen Firma als kaufm. Assistenz. Bei Einstellung in die Zeitarbeitsfirma habe ich die einen 35 Stunden Vertrag bekommen, arbeite aber nur 30 Stunden weil "nicht mehr los" ist im Betrieb wo ich hin verliehen wurde.

Was passiert mit den 5 Stunden die ich also jede Woche minus mache oder fallen die einfach wech? Gehaltsabrechnung habe ich noch keine gesehen, arbeite erst einen Monat dort.

Vielen lieben Dank vorab für jede Antwort vorab.

grüße

Cruy
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  #2  
Alt 04.02.2009, 00:34
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Zitat:
Zitat von cruy Beitrag anzeigen
Hallo liebe Gemeinde,

zur Zeit arbeite über eine Zeitarbeitsfirma bei einer anderen Firma als kaufm. Assistenz. Bei Einstellung in die Zeitarbeitsfirma habe ich die einen 35 Stunden Vertrag bekommen, arbeite aber nur 30 Stunden weil "nicht mehr los" ist im Betrieb wo ich hin verliehen wurde.

Was passiert mit den 5 Stunden die ich also jede Woche minus mache oder fallen die einfach wech? Gehaltsabrechnung habe ich noch keine gesehen, arbeite erst einen Monat dort.

Vielen lieben Dank vorab für jede Antwort vorab.

grüße

Cruy
Das Problem ist, dass die Antwort unterschiedlich lauten kann.
Hast Du mal in deinen Vertrag geschaut?

Steht da so etwas drin, dass Du die Arbeitszeiten des Kunden automatisch übernimmst? Das kann nämlich allzugut so sein; dann würdest Du im Normalfall auch nur anteilmäßig verdienen. Oftmals gibt es dort Grenzen, die absichern, dass Du nicht zu wenig arbeiten musst und damit verdienst. Aber da empfehle ich Dir drigend einen Blick in den Vertrag.

Ich vermute Du bekommst trotzdem dein normales Gehalt, da auch der Kunde eine 35h-Woche haben wird. Wenn du nun nur 30 Stunden arbeitest ist das im Prinzip erst einmal Abrechnungssache zwischen Deinem AG und dem Kunden. Die restlichen 5 Stunden sind dann Stunden für Deinen AG (wenn das zutrifft), oder Minusstunden, die Du bei besserer wirtschaftlicher Lage dann eben wieder aufholen musst. Vielleicht solltest Du, wenn Du schon in den Vertrag schaust, auch mal auf Dein Zeitkonto schauen
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Beste Grüße
I&F
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  #3  
Alt 09.02.2009, 15:50
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Zu Minusstunden sagt mein Vertrag nichts oder ich finde es eben nicht. Habe auch eine Extravereinbarung für ein Zeitkonto. Arbeite nun schon gut 1,5 Monate 30 Stunden obwohl 35 im Vertrag stehen.

Hatte am Freitag mit der ZAF telefoniert und die dann mit meinem Chef. Jetzt soll ich eine Arbeitszeitregelung unterschreiben welche mich auf 30 Stunden drückt.

Theoretisch fallen die 5 Minusstunden, welche ich ja jede Woche "leistete", jetzt einfach weg - so meine Auskunft von der Firma. Dürfen die das einfach so?

Danke für jeden Tipp!

grüße
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  #4  
Alt 10.02.2009, 17:08
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hallo cruy,

Zitat:
Habe auch eine Extravereinbarung für ein Zeitkonto.
Ah, die ist wahrscheinlich Bestandteil des Vertrages und damit die gefragte Regelung. Was steht'n da drin? davon hängt ja alles andere ab. durch die neue Arbeitsregelung können dir vielleicht Nachteile entstehen- Was genau sollst du denn nun unterschreiben? Was bedeutet hier "drückt"?
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  #5  
Alt 10.02.2009, 22:06
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Wow, echt vielen vielen Dank für die Antworten.

Mein Kunde hat ja eine 40 Stunden Woche, also die anderen Mitarbeiten arbeiten dort 40 Stunden. Nur ich arbteite dort 30 Stunden....aber mehr Arbeit ist wirklich nicht da. Gut, ist ja eigentlich nicht mein Problem.

Hier nun Auszüge aus meinem AV:

Zitat:
4. Arbeitszeit:

4.1. Die Mindesarbeitzeit beträgt gem. Ziffer 3.6.2. MTV

- in Kalendermonatem mit 20 Arbeitstagen 140 Std.,
- in Kalendermonatem mit 21 Arbeitstagen 147 Std.,
- in Kalendermonatem mit 22 Arbeitstagen 154 Std.,
- in Kalendermonatem mit 20 Arbeitstagen 161 Std.,

in diesem Zusammenhang gelten Feiertage, die auf einem Wochentag fallen, als Arbeitstage.

Für Teilzeitbeschäftige können andere Arbeitszeitn vereinbart werden (Ziffer 3.5 MTV) (((Anmerkung von mir, bin aber keine Teilzeit, bin Vollzeitkraft)))

Sollte in einem Kundenbetrieb, in dem Mitarbeiter beschäfgit ist, eine längere Wochenarbeizet gelten, so werden die zustätzlichen zu dem Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenendzeitarbeit anfellenden Stunden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

4.2 Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach dem Gegenheiten im Kundenbetrieb. Im Kundenbetrieb vorhandene betriebliche Regelungen über Wochendarbeitszeit und über die Verteilung und Lage der Arbeitszeit gelten auch für den Arbeitnehmer.
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  #6  
Alt 11.02.2009, 19:10
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soso, Überstunden sind geregelt, Minusstunden nicht eindeutig. Demnach sehe ich das folgendermaßen: Der Kunde bestimmt die tägliche Arbeitszeit, den Beginn und das Ende, Überstunden werden auf einem Konto gebunkert, vermutlich, um diese bei Bedarf abzufeiern.

Hast du den kompletten Manteltarifvertrag durchgelesen (denn dieser ist eindeutig Bestandteil deinse AV)? Steht sonst zu der Arbeitszeit außer unter Punkt 3.6.2 nichts (z. b. unter 3.6.1?)

Irgendwie scheint mir das noch nicht alles zu sein...
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  #7  
Alt 11.02.2009, 19:12
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ach ja, steht irgendwo im Vertrag so nach dem Motto: hier gilt der aktuell gültige Manteltarifvertrag xy?
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  #8  
Alt 11.02.2009, 21:15
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Hier steht noch was bei Punkt: 4.5:

Im Übrigen richtet sich die Dauewr und Verteilung der Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto nach dem einschlägigen tariflichen Vorschriften (sh. Tarifliche Regelung) dieses Arbeitsvertrags.
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  #9  
Alt 11.02.2009, 21:48
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hallo cruy,

so, jetzt haben wir schon Punkt 4.1, 4.2 und 4.5 . worum geht es denn bei 4.3 und 4.4 ? Nicht mehr Arbeitszeit? Wäre ja ziemlich durcheinander, daaavon ein bisschen, dann daaavon ein bisschen...

Zitat:
(sh. Tarifliche Regelung) dieses Arbeitsvertrags
diese tarifliche Regelung enthält die gesuchten Informationen. Aus deinem vorherigem Beitrag leite ich mal ab, dass der erwähnte MTV die gemeinte tarifliche Regelung ist.

cruy, um die Lage korrekt beurteilen zu können, müsste neben dem Arbeitsvertrag, noch der Manteltarifvertrag durchgelesen werden...

grüße
jobberin
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  #10  
Alt 22.02.2009, 20:00
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Danke erstmal für die Antworten. Wo genau finde ich den Manteltarifvertrag denn? Im Internet oder direkt beim AG fragen?

Habe nun auch neue Infos und endlich auch mal Post bekommen von denen. Ich bin grad sehr, sehr wütend und würde am liebsten jetzt den Geschäfsführer anrufen und :M:

Aber alles der reihe nach:

Hier noch mal mein Arbeitsvertrag mit:
(natürlich sind alle Daten raus)






Dazu besteht folgende Zusatzvereinbarung:




Dann habe ich Post bekommen. Mit folgendem Inhalt:

Neue Zusatzvereinbarung:



Und diesem Schreiben:




Nun soll ich, rückwirkend (!!!), meine Arbeitszeit verkürzen damit die aus dem Schneider sind. So sehe ich das im Moment. Frech finde ich, informiert hat mich niemand und besprochen mit mir schon gar nicht. Natürlich steht in der Kurzmitteilung "wie besprochen" nur gesprochen von Seiten der Zeitarbeitsfirma hat sicherlich niemand mit mir.

Achja, Lohnabrechnung habe ich nach wie vor keine! Finde ich alles sehr, sehr merkwürig oder was meint ihr? Evtl. noch einen Tipp für mich? Wollte morgen gleich mal dort anrufen und fragen was das soll.

Auf jeden Fall vielen Dank für jeden Tipp vorab. Bin nämlich mit meinem "Latein" am Ende.

Grüße
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