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#1
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| Hallo, ich bin nun schon 3 1/2 Jahre in einer Firma als Aushilfe beschäftigt. Zuvor gab es nur eine mündliche Vereinbarung, d. h. einen mündlichen Arbeitsvertag. Erst jetzt kamen die hohen Herren und Damen, trotz Nachweisgesetz, auf die Idee einen Arbeitsvertrag auszustellen. Dieser würde mich in ziemlich vielen teilbereichen schlechter stellen als zuvor, in anderen auch nicht, z. b. gäbe es endlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch das normale Urlaubsentgelt. Jetzt war es so, dass mir meine Chefin 2 Ausfertigungen, die von ihr datiert und unterschrieben wurden, mit nach Hause zur Prüfung gegeben wurden. Kann ich die betreffenden Passagen durchstreichen, bzw. ergänzen? Muss ich den Vertrag überhaupt unterschreiben? Was passiert wenn ich das nicht tue? Mfg Crystal |
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#2
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| Hallo Crystal, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast du in jedem Fall, auch als Minijobber z.B.! Wenn du Änderungen an dem Vertrag wünscht, durchstreichen und nicht unterschreiben und mit der Chefin ins Gespräch gehen. Unterschreiben musst du nicht, kannst dann aber schlimmstenfalls eine Änderungskündigung erhalten.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu coquette für den nützlichen Beitrag: | ||
Crystal (11.05.2010) | ||
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