| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Ich habe vor, meinen Arbeitsvertrag mit einem Aufhebungvertrag zu beenden bzw.. aufzuheben. Ich möchte aber nicht als "Bittsteller" auftreten. Kann ich den Aufhebungsvertrag vorbereiten und vorlegen, oder muss ich in der Fa. betteln und warten, bis die mir einen Aufhebungsvertrag schreiben ?? Mir wäre es lieber, wenn ich denen einen Aufhebungsvertrag anbieten könnte, das würde dann nicht so aussehen, als würde ich "um Gnade winzeln" , dass die mich aus dem Vertrag raus lassen. Wie würdet Ihr das anstellen ?? Danke schon mal für Eure Antworten.
__________________ _______________________________________ Gruß Ralf |
|
#2
| ||||
| ||||
| Der Arbeitgeber kann einen Aufhebungsvertrag mit dir machen, er muss es aber nicht. Er ist dazu nicht verpflichtet, Wenn du deinen Arbeitgeber zu der Thematik ansprichst und er damit einverstanden ist, wird er dir vermutlich einen Aufhebungsvertrag vorlegen, diesen müsstest du aber inhaltlich gewissenhaft prüfen. Der Arbeitgeber wird erwartungsgemäss keinen Aufhebungsvertrag erstellen, der für ihn nachteilig wäre. Der Aufhebungsvertrag bedeutet für dich, dass du beim Arbeitslosengeld 1 (Agentur für Arbeit) eine dreimonatige Leistungssperre erhälst. Das wirkt sich auch aus, wenn du einen neuen Job hast und diesen in der Probezeit verlieren solltest und dann ALG I beantragen müsstest. .
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Ralf, das Ausscheiden aufgrund eines Aufhebungsvertrages ist üblicherweise die für den Arbeitnehmer nachteiligste Variante... zum Einen wird dir darum höchstwahrscheinlich eine ALG-Sperre zuteil werden, zum Anderen wird sich dies schädlich auf dein berufliches Fortkommen auswirken- eine einvernehmliche Trennung in die Arbeitslosigkeit hinein wirft Fragen auf... Zudem Ralf, solange du krankgeschrieben bist hast du m.W. sowieso keinen Anspruch auf ALG-I. Bewirbst du dich eigentlich aktuell um eine neue Anstellung?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Ralf`59 (03.01.2011) | ||
|
#4
| |||
| |||
| Hallo Wolf Ich scheide aus gesundheitlichen Gründen aus. Das bescheinigt mir der AG Anhand der häufigen Krankschreibungen, und auch der z.Zt. behandelnde Arzt. Damit sollte eine Sperrung nicht erfolgen. Bewerbungen schreibe ich im Moment noch nicht. Ich muss erst mal mit meiner Gesundheit klar kommen. Das ist für mich erst mal wichtiger. Danke für Eure Antworten..
__________________ _______________________________________ Gruß Ralf |
|
#5
| ||||
| ||||
| ... lass dir dies seitens der AfA schriftlich bestätigen, bevor du irgendetwas unterschreibst!
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Ralf`59 (03.01.2011) | ||
|
#6
| |||
| |||
| Hallo Wolf Was soll ich mir bestätigen lassen ?? dass ich aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden bin ?? Ich mache sowieso kopien, von allem, was ich abgebe..
__________________ _______________________________________ Gruß Ralf |
|
#7
| ||||
| ||||
| Ralf, worauf ich hinauswollte ist dass du dir, bevor du irgendetwas (ein Aufhebungsvertrag o.Ä.) unterschreibst, das OK seitens der Agentur für Arbeit einholst... und dir schriftlich bestätigen lässt. Dies hier... ... ist reine Spekulation.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (03.01.2011 um 16:30 Uhr) |
|
#8
| |||
| |||
| Hi Wolf Achso.. ja klar, werd ich tun. Danke für den Tipp.
__________________ _______________________________________ Gruß Ralf |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ärger mit Aufhebungsvertrag | sonnenschein30 | Karriere & Job | 12 | 29.06.2010 13:41 |
| Kündigung Arbeitsvertrag: Vorlage und Muster zum Download | Franky | Kündigung | 0 | 17.01.2010 15:27 |
| unbefristeter Arbeitsvertrag, jetzt ein Aufhebungsvertrag? | anakin | Arbeitsverträge | 6 | 28.11.2009 19:58 |
| Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung?? | Nina1977sb | Kündigung | 2 | 20.05.2008 14:22 |