Arbeitsvertrag gültig? Zeitarbeit stellt sich quer!
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Arbeitsvertrag gültig? Zeitarbeit stellt sich quer!

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  #1  
Alt 01.12.2009, 18:28
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Standard Arbeitsvertrag gültig? Zeitarbeit stellt sich quer!


hallo.

ich hab da mal ein problem und versuche es nun mal zu erklären.

also ich habe ein arbeitsvertrag mit der zeitarbeitsfirma vom 19.10.2009 bis zum 24.12.2009.

nun das problem. ich war am 1. arbeitstag krank, 3 wochen lang. von der zeitarbeit wurde mir gesagt das ich mich dann an die krankenkasse wenden muss wegen krankengeld. nach 3 wochen bekam ich post von der krankenkasse das der arbeitgeber den auftrag am 19.10.2009 storniert hat. das bedeutet die kasse zahlt nicht. am 7.11.2009 hat mich die zeitarbeit dann angemeldet bei der kasse und nun arbeite ich auch noch für die firma.
das problem ist das mir nun die 3 wochen fehlen in dem ich kein geld bekomme,weder von der kasse, noch vom arbeitsamt oder vom arbeitgeber.
nun zu meiner frage, ist der arbeitsvertrag gültig trotz der stornierung bei der kasse? oder arbeite ich gerade ohne gültigem arbeitsvertrag?

danke
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  #2  
Alt 02.12.2009, 12:31
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Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitsvertrag

Du sagst, Du hast einen Arbeitsvertrag vom 19.10.2009 bis zum 24.12.2009.

Wurde dieser Vertrag gekündigt oder geändert?

Warum meinst Du, dass der Vertrag nicht mehr gültig wäre?

Schließt Du das nur daraus, dass Deine Krankenversicherung eine Zeit lang nicht bezahlt wurde?

Geändert von Melete (02.12.2009 um 12:35 Uhr)
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  #3  
Alt 19.01.2010, 22:48
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Standard Entschuldigt?

Ich habe vorhin das hier in einem Tarifvertrag der Zeitarbeit gesehen:

Zitat:
Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsverhältnis (vgl. PN 5; 6) als nicht zustande gekommen.
Hattest Du für die drei Wochen vom ersten Tag an ein ärztliches Attest und hast Du sofort Bescheid gesagt, als Du krank warst?
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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  #4  
Alt 19.01.2010, 22:56
paulena
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Standard

Im Normalfall ist hier der Arbeitgeber, die Leihfirma zur Lohnfortzahlung verpflichtet solang der Arbeitnehmer seinen Pflichten aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag nachgekommen ist oder der Arbeitsvertrag keine anderen "Klausel" für den Krankheitsfall beinhaltet.

MFG
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