Arbeitsvertrag gültig? Zeitarbeit stellt sich quer!
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Arbeitsvertrag gültig? Zeitarbeit stellt sich quer!

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 01.12.2009, 17:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Durao befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitsvertrag gültig? Zeitarbeit stellt sich quer!


hallo.

ich hab da mal ein problem und versuche es nun mal zu erklären.

also ich habe ein arbeitsvertrag mit der zeitarbeitsfirma vom 19.10.2009 bis zum 24.12.2009.

nun das problem. ich war am 1. arbeitstag krank, 3 wochen lang. von der zeitarbeit wurde mir gesagt das ich mich dann an die krankenkasse wenden muss wegen krankengeld. nach 3 wochen bekam ich post von der krankenkasse das der arbeitgeber den auftrag am 19.10.2009 storniert hat. das bedeutet die kasse zahlt nicht. am 7.11.2009 hat mich die zeitarbeit dann angemeldet bei der kasse und nun arbeite ich auch noch für die firma.
das problem ist das mir nun die 3 wochen fehlen in dem ich kein geld bekomme,weder von der kasse, noch vom arbeitsamt oder vom arbeitgeber.
nun zu meiner frage, ist der arbeitsvertrag gültig trotz der stornierung bei der kasse? oder arbeite ich gerade ohne gültigem arbeitsvertrag?

danke
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 02.12.2009, 11:31
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitsvertrag

Du sagst, Du hast einen Arbeitsvertrag vom 19.10.2009 bis zum 24.12.2009.

Wurde dieser Vertrag gekündigt oder geändert?

Warum meinst Du, dass der Vertrag nicht mehr gültig wäre?

Schließt Du das nur daraus, dass Deine Krankenversicherung eine Zeit lang nicht bezahlt wurde?

Geändert von Melete (02.12.2009 um 11:35 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 19.01.2010, 21:48
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Entschuldigt?

Ich habe vorhin das hier in einem Tarifvertrag der Zeitarbeit gesehen:

Zitat:
Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsverhältnis (vgl. PN 5; 6) als nicht zustande gekommen.
Hattest Du für die drei Wochen vom ersten Tag an ein ärztliches Attest und hast Du sofort Bescheid gesagt, als Du krank warst?
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 19.01.2010, 21:56
paulena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Im Normalfall ist hier der Arbeitgeber, die Leihfirma zur Lohnfortzahlung verpflichtet solang der Arbeitnehmer seinen Pflichten aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag nachgekommen ist oder der Arbeitsvertrag keine anderen "Klausel" für den Krankheitsfall beinhaltet.

MFG
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unbefristerter Arbeitsvertrag in Befristeten Arbeitsvertrag.. Monile Arbeitsverträge 5 09.01.2012 14:02
Arbeitsvertrag - mündlich Ella Arbeitsverträge 1 15.07.2008 15:24
Arbeitsvertrag TimTaler1980 Arbeitsverträge 5 12.05.2008 09:19
Zeitarbeit im Arbeitsvertrag kleingeist Arbeitsverträge 1 07.05.2008 16:28


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.