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#1
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| Hallo ![]() ich bräuchte einige Ratschläge ich hoffe ihr könnt mir einige geben. Ich habe nach meinem BA-Studium endlich einen Job bei einer Ausgrabungsfirma bekommen und habe schon mündlich und per E-mail mit dem Arbeitgeber Lohn usw. besprochen. Da ich für den Job umziehen muss und die Arbeitsagentur mir vorher gesagt hatte , dass sie die Umzugskosten bezahlen aber nur wenn ich ihnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlege. Jetzt habe ich mich erkundigt , dass es bei den Ausgrabungsjobs in der Regel keine schriftlichen Arbeitsverträge gibt, frage ich mich ob es in Ordnung wäre wenn ich trotzdem einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlange. Der Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur hat mich ganz schief angekuckt als ich sagte , ich hätte nur einen mündlichen Arbeitsvertrag. Danke für eine Antwort Liebe Grüße Ella Geändert von Ella (15.07.2008 um 15:10 Uhr) |
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#2
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| Wer heute ohne Arbeitsvertrag arbeitet, ist selber schuld, wenn er dabei auf die Nase fällt. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsverträge ausfertigt, hat das bestimmt einen Grund, und der ist bestimmt nicht ehrenvoll. Es gibt sogar ein Gesetz, dass den Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsverträge schriftlich niederzulegen. Wenn sich Arbeitgeber über dieses Gesetz hinwegsetzen, dann nur deshalb, weil es nicht mit einer Strafbewehrung ausgestattet ist und ein Verstoss gegen das Gesetz für den Arbeitgeber folgenlos bleibt. Bitte deinen Arbeitgeber unter Hinweis auf die Umzugskostenerstattung der Agentur für Arbeit, dir einen Arbeitsvertrag auszufertigen. Und lies dir den Vertrag durch, bevor du ihn unterschreibst !
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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