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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo leute hätte da mal ne Frage?? Ich wurde nach meiner Ausbildung in meinem Betrieb befristet übernommen (13.02.2010) habe aber bis heute noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben?? Quasi nur mündlich !! Meine Frage ist jetzt was gelten für Kündigungsfristen in so einem arbeits verhältnis ?? Habe ich überhaupt eine Frist ?? Da ich eine andere stellen zusage zum 01.08.2010 bekommen habe ! Danke im vorraus Mfg Cartman |
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#2
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| Hallo, die Punkte "mündlich" und "befristet" sind zwei Punkte die sich nicht vertragen. ![]() Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zwingend schriftlich und zwar im Vorfeld zu erstellen. Ein mündlicher Arbeitsvertrag kann nur unbefristet sein. Auch darf Dir der Chef jetzt keinen befristeten Arbeitsvertrag im Nachhinein vorlegen. Den könntest Du dann mit heutigem Datum unterschreiben, kannst aber dann eine Entfristungsklage einreichen und der Vertrag würde mit höchster Wahrscheinlichkeit entfristet werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist in der Regel während seiner Laufzeit nicht kündbar. Ausser die Vertragsparteien vereinbaren dies, aber SCHRIFTLICH!!! In der Regel ist es so, dass bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei dem keine Kündigungsfristen vereinbart wurden entweder die tariflichen oder die gesetzlichen Fristen (§622 BGB) zur Anwendung kommen. Ich würde jetzt einfach zum Chef gehen und darum bitten das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2010 gegenseitig zu beenden. ABER: Auch dieser Aufhebungsvertrag erfordert zwingend die SCHRIFTFORM!!!! Wie groß ist eigentlich der Betrieb in dem Du arbeitest?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Sind insgesamt 4 leute Ich , mein Arbeitskollege der zum 13.08 in Elternzeit geht , eine teilzeit Bürokraft und mein Chef !! Das würd bedeute das mein Chef Keine Angestellten mehr haben würde wenn Ich den Betrieb verlassen würde !! Kann mir im Vorfeld ja egal sein ! Mein anliegen war halt ob er mich so einfach gehen lassen würde da er dann ja quasi keine Arbeitskräfte mehr haben würde und ich glaube nicht das eine Teilzeitbürokraft Fahrzeuge instandsetzen kann |
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#4
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| Tja, kurz nochmals zusammengefasst. Ich gehe mal davon aus, dass nach einem Rechtsstreit es so aussehen würde: - Arbeitsvertrag unbefristet - Kündigungsfristen laut BGB §622, also 4 Wochen zjm 15ten oder Monatsletzten Also dann Viel Spass im neuen Job ;=)
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Vielen Dank !!! |
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